6390 der
Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates
B e r i
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des
Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen
über den Beschluss des
Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend das Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik
Österreich und der Republik der Philippinen im Bereich der sozialen Sicherheit
Das Zusatzabkommen sieht im wesentlichen vor:
- Einbeziehung des neuen philippinischen Pensionssystem für Beamte;
- Ausdehnung des persönlichen Geltungsbereiches auf alle versicherten Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit
- Ausweitung der Bestimmungen über die anzunehmenden Rechtsvorschriften um Sonderregelungen betreffend Luftfahrtunternehmen und den öffentlichen Dienst, sowie hinsichtlich einer generellen Ausnahmevereinbarung
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und
gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1
zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den
selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des
Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen
Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des
Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen
stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2001 06 19
Horst Freiberger Franz
Wolfinger
Berichterstatter Stv.
Vorsitzender
DER
BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des
Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend das Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik
Österreich und der Republik der Philippinen im Bereich der sozialen Sicherheit, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2001 06 21
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENT DES BUNDESRATES