6391 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend eine Erklärung der Republik Österreich zum Übereinkommen (Nr. 138) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung

 

 

Gemäß Art. 2 Abs. 1 dieses Übereinkommens hat jeder Staat eine Erklärung abzugeben hinsichtlich des Mindestalters für die Zulassung zur Beschäftigung oder Arbeit. Auf Grund dieser Bestimmung hat Österreich anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde eine Erklärung abgegeben, in der das Mindestalter mit 15 Jahren angegeben wurde.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen.

Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG erforderlich.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG beschlossen, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

 

 

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag:

 

1.        Dem Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend eine Erklärung der Republik Österreich zum Übereinkommen (Nr. 138) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen

2.        Gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

 

Wien, 2001 06 19

 

 

 

 

 

Horst Freiberger                                                                                                  Franz Wolfinger

Berichterstatter                                                                                                  Stv. Vorsitzender


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

1.        Dem Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend eine Erklärung der Republik Österreich zum Übereinkommen (Nr. 138) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen

2.        Gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 06 21

 

 

 

..............................................................                         .............................................................

            SCHRIFTFÜHRUNG                                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES