6392 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend die Kündigung des Übereinkommens (Nr. 89) über die Nachtarbeit der Frauen im Gewerbe (Neufassung)

 

Österreich hat zwei Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ratifiziert, die ein grundsätzliches Nachtarbeitsverbot für Frauen vorsehen, das dem EU-Recht (Art. 5 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Feber 1976 widerspricht. Dabei handelt es sich um das Übereinkommen (Nr. 4) über die Nachtarbeit der Frauen, 1919 und dessen Neufassung, das Übereinkommen (Nr. 89) über die Nachtarbeit der Frauen im Gewerbe, 1948.

 

Da das gegenständliche zuletztgenannte Übereinkommen nur alle 10 Jahre gekündigt werden kann (nächste Möglichkeit innerhalb von 12 Monaten nach dem 27. Feber 2001) und im Anhang XV Punkt V des EU-Beitrittsvertrages BGBl Nr. 45/1995 eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2001 vereinbart wurde, ist Österreich gemeinschaftsrechtlich verpflichtet, beide Übereinkommen zu kündigen.

 

Da bei einer Kündigung des Übereinkommens Nr. 89 die Wirkung des Vorgängerübereinkommens (Nr. 4) wieder aktuell werden, ist hinsichtlich dieses Übereinkommens in der Regierungsvorlage 481 d.B. die Kündigung vorgesehen.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

 

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 06 19

 

 

 

Dr. Klaus Nittmann                                                                                              Franz Wolfinger

Berichterstatter                                                                                                  Stv. Vorsitzender


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend die Kündigung des Übereinkommens (Nr. 89) über die Nachtarbeit der Frauen im Gewerbe (Neufassung), keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 06 21

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES