6412 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz über begleitende Regelungen zur EMAS-V II (Umweltmanagementgesetz - UMG)

 

Der Rat der Europäischen Kommission hat am 29. Juni 1993 die Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemein­schaftssystem für das Umwelt­management und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS-Ver­ordnung) beschlossen.

 

           Die EMAS-Verordnung ist unmittelbar in allen betroffenen Mitgliedstaaten gültig. Zur einzelstaatlichen Ausführung wurde in Österreich eine genauere Regelung durch das Umweltgutachter- und Standorteverzeichnisgesetz (UGStVG) getroffen, das

o        die Zulassung von Umweltgutachtern und Aufsicht über die Umweltgutachter,

o        die Führung eines Verzeichnisses eingetragener Standorte und

o        besondere Verwaltungsabgaben für die Zulassung von Umweltgutachtern und für die Standorteintragung

regelt.

 

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beinhaltet

·         die Erlassung von nationalen Umsetzungsbestimmungen zur EMAS-V II,

·         die Weiterführung des Zulassungssystems für unabhängige Umweltgutachter,

·         die Führung des Organisationsverzeichnisses durch die zuständige Stelle,

·         besondere Verwaltungsabgaben für die Zulassung und Aufsicht von Umweltgutachter und die Eintragung der Organisation sowie

·         ordnungsrechtliche Bestimmungen zur Verwaltungsvereinfachung für am EMAS-System teilnehmende Organisationen.

 

           Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss, der auch eine Neuerlassung des Umwelt­gutachter- und Standorteverzeichnisgesetzes darstellt, wird die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung der EMAS-V II geschaffen.

 

           Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat die Beratung des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses am 19. Juni 2001 und am 21. Juni 2001 vertagt und stellt nach neuerlicher Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 07 17

 

 

 

 

            Franz WOLFINGER                                                          Leopold STEINBICHLER

                Berichterstatter                                                                        Vorsitzender


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz über begleitende Regelungen zur EMAS-V II (Umweltmanagementgesetz - UMG) keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 07 19

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                                 PRÄSIDENT DES BUNDESRATES