6418 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

 

B e r i c h t

des Justizausschusses

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz über Maßnahmen anlässlich der Umwandlung der NÖ Umweltschutzanstalt in eine Kapitalgesellschaft

 

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beruht auf dem Initiativantrag 421/A, den die Abgeordneten Mag. Johanna Mikl-Leitner, Mag. Reinhard Firlinger und Genossen am 3. April 2001 im Nationalrat eingebracht haben und der dem Umstand Rechnung trägt, dass Körperschaften öffentlichen Rechts in den verschiedensten Aufgabenbereichen, teils auf Grundlage von Landesgesetzen, teils auf bundesgesetzlicher Grundlage tätig werden. Bei Körperschaften, die ähnlich einem gewerblichen Unternehmen tätig sind, kann es sich aus unterschiedlichen Gründen als zweckmäßig erweisen, ihre Tätigkeit an eine Kapitalgesellschaft als Rechtsform des Privatrechtes zu übertragen.

 

Ziel des gegenständlichen Beschlusses ist es, dass die durch die Umwandlung entstehende Kapitalgesellschaft in die Rechtsstellung der NÖ Umweltschutzanstalt kraft Gesetzes eintritt.

 

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 07 17

 

 

 

 

Johanna Auer                                                                                                Ferdinand Gstöttner

Berichterstatterin                                                                                                      Vorsitzender


 

 

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz über Maßnahmen anlässlich der Umwandlung der NÖ Umweltschutzanstalt in eine Kapitalgesellschaft, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

 

Wien, 2001 07 19

 

 

 

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG                                                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES