6432 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Finanzausschusses

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz über einen österreichischen Beitrag zum Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund)

 

           Die Initiative für die Entschuldung hoch verschuldeter armer Länder (HIPC-Initiative) wurde von Weltbank und Währungsfonds 1996 vor dem Hintergrund der Erkenntnis ein­geleitet, dass eine nachhaltige Entwicklung ohne dauerhafte Lösung des Überschuldungs­problems bei den hoch verschuldeten armen Ländern nicht möglich ist. Die Lösung des Schuldenproblems muss daher als integrativer Teil zukünftiger Aktivitäten multilateraler Finanzinstitutionen betrachtet werden, bzw. ist in der Entwicklungsstrategie der betroffenen Länder zu berücksichtigen.

 

           Mit dem vorliegende Beschluss des Nationalrates wird die gesetzliche Ermächtigung für die Leistung eines österreichischen Beitrages zu dem bei der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) für diesen Zweck eingerichteten Treuhandfonds (HIPC-Trust Fund) geschaffen.

 

           Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 07 17

 

 

 

 

            Dr. Robert ASPÖCK                                                             Johanna SCHICKER

                Berichterstatter                                                                         Vorsitzende


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz über einen österreichischen Beitrag zum Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund) keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 07 19

 

 

 

 

    .................................................                                         ...........................................................

            SCHRIFTFÜHRUNG                                                 PRÄSIDENT DES BUNDESRATES