6433 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Finanzausschusses

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2001 über ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Veräußerung der Anteile des Bundes an der Österreichischer Bundesverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung erlassen und das Bundesgesetz über die Neuregelung der Rechtsstellung des Österreichischen Bundesverlages geändert wird 

 

           Die Republik Österreich ist gemäß dem Bundesgesetz vom 15. Dezember 1978 über die Neuregelung der Rechtsstellung des Österreichischen Bundesverlages Alleingesell­schafter der Österreichischer Bundes­verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von 70 Millionen Schilling.

           Aufgabe des Österreichischen Bundesverlages ist insbesondere der Verlag von Schul­büchern und sons­tigen Druckwerken aller Art, die dem Unterricht, der Bildung und Erziehung der Jugend oder der Erwachsenenbildung im Sinne der Humanität, Toleranz und Demokratie dienen, ferner von Druckwerken über die österreichische Kultur.

           Der bestmögliche Verkauf dieser Bundesbeteiligung unter Beachtung der Bestimmun­gen des Artikels I des Bundes­gesetzes über die Veräußerung von Bundesvermögen (Privatisierungsgesetz), BGBl. I Nr. 97/1997, sowie der von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften verlautbarten Rahmenbedingungen über die Privatisierung öffentlicher Unternehmen ist das Ziel des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses.

           Artikel 1 § 1 des gegenständlichen Beschlusses unterliegt gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Einspruchsrecht des Bundesrates. 

           Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates - soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt - keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 07 17

 

 

 

 

Dr. Robert ASPÖCK          Johanna SCHICKER

Berichterstatter    Vorsitzende


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2001 über ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Veräußerung der Anteile des Bundes an der Österreichischer Bundesverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung erlassen und das Bundesgesetz über die Neuregelung der Rechtsstellung des Österreichischen Bundes­verlages geändert wird - soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt - keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 07 19

 

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG   PRÄSIDENT DES BUNDESRATES