6434 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

 

über den Beschluss des Nationalratesvom 4. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine IAF-Service GmbH gegründet wird und das Bundessozialämtergesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, die Konkursordnung und das Bundesfinanzgesetz 2001 geändert werden

 

Zur effektiveren Administration der Insolvenz-Entgeltsicherung und im Hinblick auf eine stärkere Serviceorientierung nach privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten ist eine Ausgliederung dieses Bereiches aus der Ministerialverwaltung erforderlich.

 

Damit sollen folgende Ziele erreicht werden:

-       Nutzung von Synergiepotentialen durch Zusammenführung paralleler Entscheidungsstränge,

-       Erzielung der Effekte marktwirtschaftlicher Strukturen durch privatwirtschaftliche Administration der Insolvenz-Entgeltsicherung,

-       Entlastung des Bundeshaushalts,

-       Förderung eigenverantwortlicher Tätigkeit.

 

Der vorliegende Beschluss beinhaltet unter anderem somit die Organisationsprivatisierung durch Übertragung des hoheitlichen Vollzugs der Insolvenz-Entgeltsicherung von den Bundessozialämtern auf eine neu zu gründende IAF-Service GmbH.

 

Die Privatisierung des Vollzugs und der Geschäftsbesorgung des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds wird mittelfristig zu privatwirtschaftlichen Effekten samt der damit verbundenen höheren Effizienz führen.

 

Artikel 6 des gegenständlichen Beschlusses unterliegt gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Einspruchsrecht des Bundesrates.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates ‑ soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt - keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 07 17

 

 

 

                 Thomas Ram                                                                    Ulrike Haunschmid

                Berichterstatter                                                                         Vorsitzende


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine IAF-Service GmbH gegründet wird und das Bundessozialämtergesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, die Konkursordnung und das Bundesfinanzgesetz 2001 geändert werden ‑ soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt - keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 07 19

 

 

 

 

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       SCHRIFTFÜHRUNG                                                 PRÄSIDENT DES BUNDESRATES