6435 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimarbeitsgesetz 1960 geändert wird

 

 

Durch den gegenständlichen Gesetzesbeschluss soll die organisatorische Zuordnung der Entgeltberechner der Heimarbeitskommissionen zu den Arbeitsinspektoraten ermöglicht werden. Es ist vorgesehen, dass die Wahrnehmung des Entgeltschutzes eine Aufgabe des Arbeitsinspektorates wird.

 

In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, dass die Entgeltberechner der Heimarbeitskommissionen I und III, die ihren Sitz in Wien haben, dem Arbeitsinspektorat III zugeordnet und auch räumlich eingegliedert werden. Der Entgeltberechner der Heimarbeitskommission II für Vorarlberg und Tirol, der sein Büro im Amtsgebäude in Bregenz hat, soll dem Arbeitsinspektorat 15 in Bregenz zugeordnet werden, wobei eine räumliche Veränderung auf Grund der Nähe zum Arbeitsinspektorat nicht notwendig ist.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 07 17

 

 

Thomas RAM                                                                                              Ulrike HAUNSCHMID

Berichterstatter                                                                                                          Vorsitzende


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimarbeitsgesetz 1960 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 07 19

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES