6439 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (24. Novelle zum BSVG)
Der vorliegende Gesetzesbeschluss enthält zahlreiche Änderungen und Ergänzungen des Sozialversicherungsrechtes, die großteils der Rechtsbereinigung, der Verbesserung der Praxis oder der Anpassung an die Rechtsentwicklung innerhalb und außerhalb der Sozialversicherung dienen.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen hervorzuheben:
– Präzisierung der Meldepflichten bei Beitragsgrundlagenoption;
– Einführung eines Zusatzbeitrages für Optanten;
– Schaffung einer Auskunftspflicht für Auftraggeber von Dienstleistungen, die als Nebentätigkeiten im Rahmen des bäuerlichen Betriebes ausgeübt werden;
– Regelung für den Fall, dass bei einer Beitragsgrundlagenoption kein Einkommensteuerbescheid erlassen wird;
– Möglichkeit der Verhängung eines Beitragszuschlages bei nicht rechtzeitiger Meldung von Nebentätigkeiten;
– Neuregelung der Teilzeitbeihilfe;
– Angleichung der Rechtslage bei der Anrechnung der Unterhaltsansprüche im Ausgleichszulagenrecht an das ASVG;
– Ausweitung des Datenaustausches zwischen dem Versicherungsträger und den Abgabenbehörden im Fall einer Beitragsgrundlagenoption;
– Ermächtigung des Versicherungsträgers, Mittel aus der allgemeinen Rücklage der Unfallversicherung in die allgemeine Rücklage der Krankenversicherung überzuführen;
– legistische Klarstellungen.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 07 17
Dr. Klaus Nittmann Hedda Kainz
Berichterstatter Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (24. Novelle zum BSVG), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 07 20
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES