6441 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird (28. Novelle zum B-KUVG)

 

Der gegenständliche Gesetzesbeschluss enthält zahlreiche Änderungen und Ergänzungen des Sozialversicherungsrechtes, die großteils der Rechtsbereinigung, der Verbesserung der Praxis oder der Anpassung an die Rechtsentwicklung innerhalb und außerhalb der Sozialversicherung dienen.

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen hervorzuheben:

–  Einbeziehung der ehrenamtlich tätigen Sachwalter in die Unfallversicherung;

–  Ausnahme der emeritierten Universitätsprofessoren von der Unfallversicherung;

–  Sicherstellung des Krankenversicherungsschutzes während eines aufgeschobenen Karenzurlaubes;

–  Einbeziehung der Nebentätigkeiten von „neuen“ Vertragsbediensteten in die Beitragsgrundlage nach dem B-KUVG;

–  Ermöglichung der Einbringung des Zusatzbeitrages für Angehörige durch Rückstandsausweis;

–  Abfuhr des Zusatzbeitrages in der Pensionsversicherung für „neue“ Vertragsbedienstete an den Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungsträger;

–  Vereinfachung der Eintreibung des Kostenanteiles an den Reise- (Fahrt-) und Transportkosten;

–  Streichung des Erfordernisses der gesonderten Behandlung von „neuen“ Vertragsbediensteten im Jahresbericht;

–  Adaptierung der Übergangsbestimmung des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 1999 für Gemeindemandatare;

–  legistische Klarstellungen.

 

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 07 17

 

 

Dr. Klaus Nittmann                                                                                                   Hedda Kainz

Berichterstatter                                                                                                          Vorsitzende


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird (28. Novelle zum B-KUVG), keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 07 20

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES