6450 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft
Das neue österreichisch-slowenische Kulturabkommen soll einerseits geeignete Zusammenarbeitsbereiche in den bilateralen Kulturbeziehungen bestimmen und andererseits eine Gemischte Kommission einsetzen, die in periodischen Abständen zusammentritt und mehrjährige Arbeitsprogramme festlegt. Darüber hinaus soll das neue Abkommen die kulturellen Anliegen der slowenischen Volksgruppe in Österreich entsprechend berücksichtigen und als ein weiteres wichtiges Ziel auch konkret auf die kulturellen Anliegen der noch heute in Slowenien lebenden Nachkommen der Bewohner früher deutschsprachiger Gebiete und Gemeinden des Landes mit weiterhin deutscher Muttersprache eingehen, und zwar in dem Sinne, dass auch dieser Volksgruppe regelmäßig Kultur-, Bildungs- oder Wissenschaftsprojekte im Zuge der Durchführung des Abkommens zu Gute kommen.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG erforderlich.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2001 07 17
Paul Fasching Mag. Michael Strugl
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Dem Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2001 07 20
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES