6451 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2001 betreffend eine Erklärung der Republik Österreich betreffend die einvernehmliche Beendigung von drei Staatsverträgen im Verhältnis zur Tschechischen Republik
Die drei Abkommen, die durch die gegenständliche Erklärung beendet werden, betreffen das Verfahren zur Untersuchung von Vorfällen an der gemeinsamen Staatsgrenze, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes und die Errichtung und Tätigkeit eines Österreichischen Kulturinstitutes in Prag und eines Kultur- und Informationszentrums der ČSSR in Wien.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbstständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 07 17
Paul Fasching Mag. Michael Strugl
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2001 betreffend eine Erklärung der Republik Österreich betreffend die einvernehmliche Beendigung von drei Staatsverträgen im Verhältnis zur Tschechischen Republik, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 07 20
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES