6460 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Finanzausschusses

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden

 

           Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden primär die in den bezügerechtlichen Regelungen des Bundes erforderlichen Euro-Anpassungen durchgeführt.

 

           Die im Artikel 1 des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses enthaltene Verfassungsbestimmung bedarf der Zustimmung des Bundesrates im Sinne des Art. 44 Abs. 2 B-VG.

 

           Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

 

Wien, 2001 11 06

 

 

 

 

             Herbert WÜRSCHL                                                              Johanna SCHICKER

                Berichterstatter                                                                         Vorsitzende


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Dem Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden, im Sinne des Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2001 11 08

 

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                                 PRÄSIDENT DES BUNDESRATES