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Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i
c h t
des Finanzausschusses
über den Beschluss des
Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher
Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden
Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden primär die in den bezügerechtlichen Regelungen des Bundes erforderlichen Euro-Anpassungen durchgeführt.
Die im Artikel 1 des gegenständlichen
Gesetzesbeschlusses enthaltene Verfassungsbestimmung bedarf der Zustimmung des
Bundesrates im Sinne des Art. 44 Abs. 2 B-VG.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2001 11 06
Herbert WÜRSCHL Johanna SCHICKER
Berichterstatter Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Dem Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden, im Sinne des Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2001 11 08
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES