6468 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz
geändert wird
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde als
Initiativantrag im Nationalrat eingebracht und war unter anderem wie folgt
begründet:
„Zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Jugendlichen sollen die in den vergangenen Jahren erfolgreichen Maßnahmen für den nächsten Ausbildungsjahrgang insbesondere in jenen Bundesländern, in denen auf dem Ausbildungsmarkt ein besonderes Ungleichgewicht herrscht, weiter geführt werden. Die klassische Ausbildung soll verstärkt durch eine Ausrichtung auf die Ausbildung im Bereich der neuen Technologien ergänzt werden. Durch die Übertragung dieser Aufgabe an das Arbeitsmarktservice im Zusammenwirken mit den jeweiligen Bundesländern soll eine Bündelung aller geeigneten Maßnahmen zur Integration Jugendlicher in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Die Umsetzung soll vom Landes - AMS mit dem jeweiligen Bundesland vereinbart werden.“
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach
Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2001 11 06
|
Thomas
RAM |
Hans
AGER |
|
Berichterstatter |
Stv. Vorsitzender |
DER
BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober
2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2001 11 08
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENT DES BUNDESRATES