6468 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz geändert wird

 

 

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde als Initiativantrag im Nationalrat eingebracht und war unter anderem wie folgt begründet:

 

„Zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Jugendlichen sollen die in den vergangenen Jahren erfolgreichen Maßnahmen für den nächsten Ausbildungsjahrgang insbesondere in jenen Bundesländern, in denen auf dem Ausbildungsmarkt ein besonderes Ungleichgewicht herrscht, weiter geführt werden. Die klassische Ausbildung soll verstärkt durch eine Ausrichtung auf die Ausbildung im Bereich der neuen Technologien ergänzt werden. Durch die Übertragung dieser Aufgabe an das Arbeitsmarktservice im Zusammenwirken mit den jeweiligen Bundesländern soll eine Bündelung aller geeigneten Maßnahmen zur Integration Jugendlicher in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Die Umsetzung soll vom Landes - AMS mit dem jeweiligen Bundesland vereinbart werden.“

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 11 06

 

 

Thomas RAM

Hans AGER

Berichterstatter

Stv. Vorsitzender

 

 


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 11 08

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES