6483 der
Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Justizausschusses
über den Beschluss des
Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im
Hinblick auf die Einführung des Euro das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert wird
(Euro-Rechtsanwaltstarif-Novelle) und Anpassungen im Gerichtskommissionstarifgesetz
und im Notariatstarifgesetz vorgenommen werden
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates erfolgt die Umstellung der im Rechtsanwaltstarifgesetz angeführten Bemessungsgrundlagen- und Honorarbeträge, wobei eine vorsichtige „Glättung“ vorgenommen und auf volle 10 Euro bzw. volle 10 Cent auf- bzw. abgerundet wird. Darüber hinaus wird eine Klarstellung der Bemessungsgrundlagenstufen im Gerichtskommissionstarifgesetz und im Notariatstarifgesetz vorgenommen.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November
2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 11 06
Christoph HAGEN Ing. Peter POLLERUHS
Berichterstatter Stv. Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Hinblick auf die Einführung des Euro
das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert wird (Euro-Rechtsanwaltstarif-Novelle)
und Anpassungen im Gerichtskommissionstarifgesetz und im Notariatstarifgesetz
vorgenommen werden keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 11 08
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES