6483 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

 

B e r i c h t

des Justizausschusses

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Hinblick auf die Einführung des Euro das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert wird (Euro-Rechtsanwaltstarif-Novelle) und Anpassungen im Gerichtskommissions­tarifgesetz und im Notariatstarifgesetz vorgenommen werden

 

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates erfolgt die Umstellung der im Rechtsanwaltstarifgesetz angeführten Bemessungsgrundlagen- und Honorarbeträge, wobei eine vorsichtige „Glättung“ vorgenommen und auf volle 10 Euro bzw. volle 10 Cent auf- bzw. abgerundet wird. Darüber hinaus wird eine Klarstellung der Bemessungsgrundlagenstufen im Gerichtskommissionstarifgesetz und im Notariatstarifgesetz vorgenommen.

 

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 11 06

 

 

 

 

         Christoph HAGEN                                                               Ing. Peter POLLERUHS

           Berichterstatter                                                                       Stv. Vorsitzender

 


 

 

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Hinblick auf die Einführung des Euro das Rechtsanwalts­tarifgesetz geändert wird (Euro-Rechtsanwaltstarif-Novelle) und Anpassungen im Gerichts­kommissions­tarifgesetz und im Notariatstarifgesetz vorgenommen werden keinen Einspruch zu erheben.

 

 

 

Wien, 2001 11 08

 

 

 

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG                                                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES