6484 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

 

B e r i c h t

des Justizausschusses

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher, BGBl.Nr. 137/1975, geändert wird

 

Der gegenständliche Gesetzesbeschluss beruht auf einem Antrag des Justizausschusses des Nationalrates, den dieser gemäß § 27 Absatz 1 GOG-NR in inhaltlichem Zusammenhang mit den Beratungen über das Bundesgesetz, mit dem im Hinblick auf die Einführung des Euro das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert wird und Anpassungen im Gerichtskommissionstarifgesetz und im Notariatstarifgesetz vorgenommen werden, gestellt hat.

 

Der vorliegende Beschluss enthält die Umstellung der im Sachverständigen- und Dolmetschergesetz geregelten Mindestversicherungssumme für die gesetzliche Haftpflicht­versicherung. Sie entspreicht der bereits in der Rechtsanwaltsordnung und in der Notariats­ordnung vorgenommenen Umstellung der dort geregelten Mindest-Haftpflichtversicherungs­summen (1. Euro-Umstellungsgesetz – Bund, BGBl. I Nr. 98/2001).

 

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 11 06

 

 

 

 

         Christoph HAGEN                                                               Ing. Peter POLLERUHS

           Berichterstatter                                                                       Stv. Vorsitzender

 


 

 

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher, BGBl.Nr. 137/1975, geändert wird keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2001 11 08

 

 

 

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG                                                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES