6484 der
Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom
24. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die
allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und
Dolmetscher, BGBl.Nr. 137/1975, geändert wird
Der gegenständliche Gesetzesbeschluss beruht auf einem
Antrag des Justizausschusses des Nationalrates, den dieser gemäß § 27 Absatz 1
GOG-NR in inhaltlichem Zusammenhang mit den Beratungen über das Bundesgesetz,
mit dem im Hinblick auf die Einführung des Euro das Rechtsanwaltstarifgesetz
geändert wird und Anpassungen im Gerichtskommissionstarifgesetz und im
Notariatstarifgesetz vorgenommen werden, gestellt hat.
Der vorliegende Beschluss enthält die Umstellung der im
Sachverständigen- und Dolmetschergesetz geregelten Mindestversicherungssumme
für die gesetzliche Haftpflichtversicherung. Sie entspreicht der bereits in
der Rechtsanwaltsordnung und in der Notariatsordnung vorgenommenen Umstellung
der dort geregelten Mindest-Haftpflichtversicherungssummen (1.
Euro-Umstellungsgesetz – Bund, BGBl. I Nr. 98/2001).
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November
2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 11 06
Christoph HAGEN Ing. Peter POLLERUHS
Berichterstatter Stv. Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher, BGBl.Nr. 137/1975, geändert wird keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 11 08
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES