6486 der
Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Justizausschusses
über den Beschluss des
Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend eine Erklärung der Republik
Österreich über die Annahme des Beitritts Brasiliens, Chiles, Georgiens,
Islands, Maltas, Moldaus, Südafrikas und Zyperns zum Übereinkommen über
die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
Durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates nimmt die Republik Österreich den Beitritt Brasiliens, Chiles, Georgiens, Islands, Maltas, Moldaus, Südafrikas und Zyperns zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung zur Kenntnis.
Die gegenständliche Erklärung enthält keine verfassungsändernden Bestimmungen. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des
Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen
Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B‑VG zur Überführung des
Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November
2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 11 06
Christoph HAGEN Ing. Peter POLLERUHS
Berichterstatter Stv. Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom
24. Oktober 2001 betreffend
eine Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts
Brasiliens, Chiles, Georgiens, Islands, Maltas, Moldaus, Südafrikas und Zyperns
zum Übereinkommen über die
zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung keinen
Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 11 08
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES