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der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über den Beschluss des
Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein
Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen erlassen
wird und das Telekommunikationsgesetz sowie das Bundesgesetz über die
Verkehrs-Arbeitsinspektion geändert werden
Durch Art. 19 der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitge Anerkennung ihrer Konformität (ABl. Nr. L 91 vom 12. Juli 1999 S. 10) werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, spätestens zum 7. April 2000 die Vorschriften zu erlassen, die erforderlich sind, um der Richtlinie nachzukommen. Der vorliegende Beschluss des Nationalrates dient der Erfüllung dieser Verpflichtung. Soweit derzeit bekannt ist, wurde der für eine vollständige Umsetzung durch Gesetz erforderliche Prozess noch in keinem Mitgliedstaat abgeschlossen.
Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden vor allem Zulassungen abgeschafft, die Konformitätsbewertung und das In-Verkehr-Bringen erleichtert sowie mit wenigen Ausnahmen auch Funkanlagen in das neue Regime miteinbezogen. Da zu dessen Umsetzung auch die Normierung etlicher neuer Verpflichtungen erforderlich ist, bedarf es einer Umsetzung auf Gesetzesstufe. Dies betrifft insbesondere die zur Einführung der Marktüberwachung erforderlichen Bestimmungen.
Weiters soll die Vollziehung des Bundesgesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen in erster Instanz dem Büro für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtung obliegen. Schließlich werden die Bestimmungen über die Zuständigkeit des Verkehrs-Arbeitsinspektorats auf Grund der geänderten Strukturen im Post- und Fernmeldewesen entsprechend angepaßt.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 11 06
Engelbert WEILHARTER Wilhelm GRISSEMANN
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen erlassen wird und das Telekommunikationsgesetz sowie das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 11 08
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES