6487 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsend­einrichtungen erlassen wird und das Telekommunikationsgesetz sowie das Bundes­gesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion geändert werden

 

           Durch Art. 19 der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitge Anerkennung ihrer Konformität (ABl. Nr. L 91 vom 12. Juli 1999 S. 10) werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, spätestens zum 7. April 2000 die Vorschriften zu erlassen, die erforderlich sind, um der Richtlinie nachzukommen. Der vorliegende Beschluss des Nationalrates dient der Erfüllung dieser Verpflichtung. Soweit derzeit bekannt ist, wurde der für eine vollständige Umsetzung durch Gesetz erforderliche Prozess noch in keinem Mitgliedstaat abgeschlossen.

           Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden vor allem Zulassun­gen abgeschafft, die Konformitätsbewertung und das In-Verkehr-Bringen erleichtert sowie mit wenigen Ausnahmen auch Funkanlagen in das neue Regime miteinbezogen. Da zu dessen Umsetzung auch die Normierung etlicher neuer Verpflichtungen erforderlich ist, bedarf es einer Umsetzung auf Gesetzesstufe. Dies betrifft insbesondere die zur Einführung der Marktüberwachung erforderlichen Bestimmungen.

           Weiters soll die Vollziehung des Bundesgesetzes über Funkanlagen und Tele­kommunikationsendeinrichtungen in erster Instanz dem Büro für Funkanlagen und Tele­kommunikationsendeinrichtung obliegen. Schließlich werden die Bestimmungen über die Zuständigkeit des Verkehrs-Arbeitsinspektorats auf Grund der geänderten Strukturen im Post- und Fernmeldewesen entsprechend angepaßt.

           Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 11 06

 

 

 

 

        Engelbert WEILHARTER                                                       Wilhelm GRISSEMANN

                Berichterstatter                                                                        Vorsitzender


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsend­einrichtungen erlassen wird und das Telekommunikationsgesetz sowie das Bundes­gesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 11 08

 

 

 

 

 

    .................................................                                         ...........................................................

            SCHRIFTFÜHRUNG                                                 PRÄSIDENT DES BUNDESRATES