6505 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 15. Dezember 1987, BGBl. Nr. 656, über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft geändert wird

 

Nunmehr können auch an Fachschulen für Sozialberufe Lehrbeauftragte eingesetzt werden. Diese sind im gegenständlichen Gesetz noch nicht verankert. Ausserdem ist die taxative Aufzählung des Adressatenkreises in § 1 mittlerweile zu kasuistisch geworden. Durch das mittlerweile in Kraft getretene Akademien-Studienrecht sind einige Begriffe im gegenständ­lichen Gesetz nicht mehr zutreffend. Die Mitwirkung weiterer Ressorts bei der Einreihung von Lehr- bzw. Unterrichtsveranstaltungen ist nicht mehr zeitgemäß. Vergütungen auf Grund dieses Bundesgesetzes unterliegen der Umsatzsteuer-Befreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 11 lit. b UstG 1994.

           Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet Anpassungen, die sowohl wegen des Personenkreises der Lehrbeauftragten auf Grund der Weiterentwicklung der Schulorganisation als auch wegen des Akademien-Studiengesetzes 1999 erforderlich sind. Gleichzeitig wird auch die Umstellung von Schillingbeträgen auf Eurobeträge vorgenommen. Überdies werden obsolete Bestimmungen betreffend einen Zuschlag zur Vergütung im Falle der Umsatz­steuerpflicht gestrichen werden und entfallen im Sinn einer gebotenen Verwaltungsvereinfachung Mitwirkungsrechte anderer Ministerien.

 

           Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 12 04

 

 

 

     Josef SALLER                                                                           Uta Barbara Pühringer

    Berichterstatter                                                                                      Vorsitzende


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 15. Dezember 1987, BGBl. Nr. 656, über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten im Bereich des Bundes­ministeriums für Unterricht und Kunst und des Bundesministeriums für Land- und Forst­wirtschaft geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 12 06

 

 

 

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    SCHRIFTFÜHRUNG                                                PRÄSIDENT DES BUNDESRATES