6505 der Beilagen zu den
Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i
c h t
des
Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur
über den Beschluss des
Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesgesetz vom 15. Dezember 1987, BGBl. Nr. 656, über die Abgeltung von
bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten im Bereich des
Bundesministeriums für Unterricht und Kunst und des Bundesministeriums für
Land- und Forstwirtschaft geändert wird
Nunmehr können auch an Fachschulen für Sozialberufe Lehrbeauftragte
eingesetzt werden. Diese sind im gegenständlichen Gesetz noch nicht verankert.
Ausserdem ist die taxative Aufzählung des Adressatenkreises in § 1
mittlerweile zu kasuistisch geworden. Durch das mittlerweile in Kraft getretene
Akademien-Studienrecht sind einige Begriffe im gegenständlichen Gesetz nicht
mehr zutreffend. Die Mitwirkung weiterer Ressorts bei der Einreihung von Lehr-
bzw. Unterrichtsveranstaltungen ist nicht mehr zeitgemäß. Vergütungen auf Grund
dieses Bundesgesetzes unterliegen der Umsatzsteuer-Befreiung gemäß § 6
Abs. 1 Z 11 lit. b UstG 1994.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet Anpassungen, die sowohl wegen des Personenkreises der Lehrbeauftragten auf Grund der Weiterentwicklung der Schulorganisation als auch wegen des Akademien-Studiengesetzes 1999 erforderlich sind. Gleichzeitig wird auch die Umstellung von Schillingbeträgen auf Eurobeträge vorgenommen. Überdies werden obsolete Bestimmungen betreffend einen Zuschlag zur Vergütung im Falle der Umsatzsteuerpflicht gestrichen werden und entfallen im Sinn einer gebotenen Verwaltungsvereinfachung Mitwirkungsrechte anderer Ministerien.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2001 12 04
Josef SALLER Uta
Barbara Pühringer
Berichterstatter Vorsitzende
DER
BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. November
2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 15. Dezember
1987, BGBl. Nr. 656, über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und
Erziehungstätigkeiten im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht und
Kunst und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft geändert wird,
keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2001 12 06
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT
DES BUNDESRATES