6506 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schul­unterrichtsgesetzes geändert wird

 

Die Einführung des Euro als reales Zahlungsmittel mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 macht die Umstellung von Schillingbeträgen auf Eurobeträge in sämtlichen Dienst- und Besoldungsrechtsgesetzen erforderlich. Im Bereich der Eigenlegistik des Bundes­ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist unter anderem die Umstellung des vorliegenden Gesetzes auf Eurobeträge nötig.

           Durch die Neufassung der Studienvorschriften in den Studienplänen der Pädago­gischen Akademien, Berufspädagogischen Akademien und Pädagogischen Institute, die inklusive der Prüfungsordnungen gemäß den Bestimmungen des Akademien-Studien­gesetzes sowie der Akademien-Studienordnung von den Studienkommissionen der Akademien verordnet werden (und die Zusammenlegung der Funktion des Vorsitzenden mit den Aufgaben des Leiters der BPA im Rahmen der Lehramtsprüfung), ist es notwendig, die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes über die Entschädigungen für Prüfungen in diesem Bereich neu zu fassen.

           Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beinhaltet die Anpassung des vorliegenden Gesetzes an die nunmehr geltenden Studienvorschriften; die Einführung einer Regelung für mehrere Prüfer im praktischen Teil der Eignungsprüfungen; die Einführung eines Abgeltungssatzes für die an Bildungsanstalten für Berufstätige abgehaltenen Kolloquien sowie die Umstellung der Beträge von Schilling auf Euro.

 

           Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 12 04

 

 

     Josef SALLER                                                                           Uta Barbara Pühringer

    Berichterstatter                                                                                      Vorsitzende


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schul­unterrichtsgesetzes geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 12 06

 

 

 

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    SCHRIFTFÜHRUNG                                                PRÄSIDENT DES BUNDESRATES