6506 der Beilagen zu den
Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i
c h t
des
Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur
über den Beschluss des
Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesgesetz über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des
Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der
Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes
geändert wird
Die Einführung des Euro als reales Zahlungsmittel mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 macht die Umstellung von Schillingbeträgen auf Eurobeträge in sämtlichen Dienst- und Besoldungsrechtsgesetzen erforderlich. Im Bereich der Eigenlegistik des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist unter anderem die Umstellung des vorliegenden Gesetzes auf Eurobeträge nötig.
Durch die Neufassung der Studienvorschriften in den Studienplänen der Pädagogischen Akademien, Berufspädagogischen Akademien und Pädagogischen Institute, die inklusive der Prüfungsordnungen gemäß den Bestimmungen des Akademien-Studiengesetzes sowie der Akademien-Studienordnung von den Studienkommissionen der Akademien verordnet werden (und die Zusammenlegung der Funktion des Vorsitzenden mit den Aufgaben des Leiters der BPA im Rahmen der Lehramtsprüfung), ist es notwendig, die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes über die Entschädigungen für Prüfungen in diesem Bereich neu zu fassen.
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beinhaltet die Anpassung des vorliegenden Gesetzes an die nunmehr geltenden Studienvorschriften; die Einführung einer Regelung für mehrere Prüfer im praktischen Teil der Eignungsprüfungen; die Einführung eines Abgeltungssatzes für die an Bildungsanstalten für Berufstätige abgehaltenen Kolloquien sowie die Umstellung der Beträge von Schilling auf Euro.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2001 12 04
Josef SALLER Uta
Barbara Pühringer
Berichterstatter Vorsitzende
DER
BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. November
2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung
von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des
Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von
Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird,
keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2001 12 06
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT
DES BUNDESRATES