6511 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird
Die allgemeine Verwaltungsreform erfordert die Straffung haushaltsrechtlicher Verwaltungsabläufe. Bei einer Reihe von Gesellschaften mit direkter oder indirekter mehrheitlicher Bundesbeteiligung und der Aufsicht des Bundes unterliegenden Gesellschaften öffentlichen Rechts und Anstalten öffentlichen Rechts fehlen ausdrückliche Bestimmungen über die Durchführung eines Beteiligungs- und Finanzcontrolling.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet die Vereinfachung und sachgerechte Anpassung haushaltsrechtlicher Vorschriften, die Abschaffung des Fahrzeugplanes und weiters Bestimmungen über ein Beteiligungs- und Finanzcontrolling samt Einrichtung eines Planungs- und Berichterstattungssystems für ausgegliederte Rechtsträger, soweit dies in den jeweiligen Ausgliederungsgesetzen nicht bereits ausdrücklich vorgesehen ist.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 12 04
Johann KRAML Wilhelm GRISSEMANN
Berichterstatter Stv. Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 12 06
...........................................................................................................
SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES