6511 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Finanzausschusses

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird

 

Die allgemeine Verwaltungsreform erfordert die Straffung haushaltsrechtlicher Verwaltungs­abläufe. Bei einer Reihe von Gesellschaften mit direkter oder indirekter mehrheitlicher Bundesbeteiligung und der Aufsicht des Bundes unterliegenden Gesellschaften öffentlichen Rechts und Anstalten öffentlichen Rechts fehlen ausdrückliche Bestimmungen über die Durchführung eines Beteiligungs- und Finanzcontrolling.

 

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet die Vereinfachung und sachgerechte Anpassung haushaltsrechtlicher Vorschriften, die Abschaffung des Fahrzeugplanes und weiters Bestimmungen über ein Beteiligungs- und Finanzcontrolling samt Einrichtung eines Planungs- und Berichterstattungssystems für ausgegliederte Rechtsträger, soweit dies in den jeweiligen Ausgliederungsgesetzen nicht bereits ausdrücklich vorgesehen ist.

 

           Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 12 04

 

 

 

 

            Johann KRAML           Wilhelm GRISSEMANN

Berichterstatter                 Stv. Vorsitzender


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 12 06

 

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG    PRÄSIDENT DES BUNDESRATES