6514 der Beilagen zu den
Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i
c h t
des
Finanzausschusses
über den Beschluss des
Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die
Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Burgenland aus Anlass der
80-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich
Das Burgenland feiert im Jahr 2001 80 Jahre seines eigenständigen Bestehens und seiner Zugehörigkeit zu Österreich. Aus diesem Anlass soll dem Land ein Zuschuss für besondere Vorhaben gewährt werden, der wie folgt zu verwenden ist:
· 45 Millionen Schilling für bildungs- und wirtschaftspolitische Maßnahmen und zur Förderung von Arbeitnehmern und Betrieben im Hinblick auf die bevorstehende Erweiterung der Europäischen Union,
· 5 Millionen Schilling für Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung der sprachlichen Vielfalt im Burgenland, insbesondere für gemeinsame Projekte der Volksgruppen im Burgenland,
· 5 Millionen Schilling für Maßnahmen und Projekte zur Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den Nachbarregionen im kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich.
Der Zweckzuschuss ist zur Stärkung der Landesmittel für die genannten Zwecke bestimmt.
Wie schon bei vergangenen Anlässen wird auch diesmal die Beitragsleistung in Form eines eigenen Bundesgesetzes erbracht.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet die Schaffung einer bundesgesetzlichen Grundlage für die Zahlung des Zweckzuschusses.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2001 12 04
Dr. Robert ASPÖCK Wilhelm GRISSEMANN
Berichterstatter Stv. Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Burgenland aus Anlass der 80-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 12 06
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES