6516 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Finanzausschusses

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Sonderregelungen zur Mittelstands­finanzierung auf dem Gebiet der Gebühren sowie Verkehrsteuern geändert wird

 

           Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird der bisherige Befreiungs­tatbestand erweitert; und zwar sind Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften, wenn sie einen Tatbestand im Sinne des § 2 KVG als Steuer­schuldner (§ 9 Abs. 1 KVG) verwirklichen, in Zukunft generell von der Gesellschaftsteuer befreit.

 

           Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 12 04

 

 

 

            Dr. Robert ASPÖCK                                                           Wilhelm GRISSEMANN

                Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über Sonderregelungen zur Mittelstands­finanzierung auf dem Gebiet der Gebühren sowie Verkehrsteuern geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 12 06

 

 

 

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       SCHRIFTFÜHRUNG                                                 PRÄSIDENT DES BUNDESRATES