6516 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Sonderregelungen zur Mittelstandsfinanzierung auf dem Gebiet der Gebühren sowie Verkehrsteuern geändert wird
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird der bisherige Befreiungstatbestand erweitert; und zwar sind Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften, wenn sie einen Tatbestand im Sinne des § 2 KVG als Steuerschuldner (§ 9 Abs. 1 KVG) verwirklichen, in Zukunft generell von der Gesellschaftsteuer befreit.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 12 04
Dr. Robert ASPÖCK Wilhelm GRISSEMANN
Berichterstatter Stv. Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Sonderregelungen zur Mittelstandsfinanzierung auf dem Gebiet der Gebühren sowie Verkehrsteuern geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 12 06
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES