6517 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Finanzausschusses

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Pensionskassengesetz und das Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG geändert werden

 

Der für die Bundespensionskasse AG definierte Konzernbegriff hat sich im Zuge von Organisationsänderungen in der Bundesverwaltung und den damit verbundenen Aus­gliederungen als zu wenig flexibel erwiesen. Im Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz unterblieb auf Grund eines redaktionellen Versehens in wenigen Fällen der Zuständigkeits­übergang vom Bundesminister für Finanzen auf die Finanzmarkt­aufsichtsbehörde.

 

           Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet die Änderung des Konzernbegriffes für die Bundespensionskasse im Pensionskassengesetz sowie im Bundes­gesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG sowie den Lückenschluss beim Zuständigkeitsübergang der Aufsichtsagenden auf die Finanzmarktaufsichtsbehörde.

 

           Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 12 04

 

 

 

            Dr. Robert ASPÖCK                                                           Wilhelm GRISSEMANN

                Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Pensionskassengesetz und das Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 12 06

 

 

 

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       SCHRIFTFÜHRUNG                                                 PRÄSIDENT DES BUNDESRATES