6517 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz und das Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG geändert werden
Der für die Bundespensionskasse AG definierte Konzernbegriff hat sich im Zuge von Organisationsänderungen in der Bundesverwaltung und den damit verbundenen Ausgliederungen als zu wenig flexibel erwiesen. Im Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz unterblieb auf Grund eines redaktionellen Versehens in wenigen Fällen der Zuständigkeitsübergang vom Bundesminister für Finanzen auf die Finanzmarktaufsichtsbehörde.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet die Änderung des Konzernbegriffes für die Bundespensionskasse im Pensionskassengesetz sowie im Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG sowie den Lückenschluss beim Zuständigkeitsübergang der Aufsichtsagenden auf die Finanzmarktaufsichtsbehörde.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 12 04
Dr. Robert ASPÖCK Wilhelm GRISSEMANN
Berichterstatter Stv. Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz und das Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 12 06
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES