6519 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss
des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Mineralrohstoffgesetz - MinroG, die Allgemeine Bergpolizeiverordnung, die
Erdöl-Bergpolizeiverordnung, die Verordnung zur Verhütung einer Vergeudung der
Energie von Erdöl- und Erdgaslagerstätten und die Bergpolizeiverordnung für die
Seilfahrt geändert sowie die Verordnung über Standorte und Amtsbezirke der
Berghauptmannschaften, das IX. Hauptstück des Allgemeinen Berggesetzes und die
Bergpolizeiverordnung über das Grubenrettungswesen aufgehoben werden
(Mineralrohstoffgesetznovelle 2001)
Ziel des gegenständlichen Beschlusses ist die
Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen für die Mineralrohstoffgewinnung durch
Beseitigung aufgezeigter Mängel.
Der Beschluss des Nationalrates sieht daher insbesondere
eine Vereinfachung und Vervollständigung der Bestimmungen über das Gewinnen
grundeigener mineralischer Rohstoffe und Beseitigung von Widersprüchen mit
landesrechtlichen Vorschriften, die Berücksichtigung der unterschiedlichen
Gegebenheiten bei den einzelnen Bergbauarten und Bergbauen bei den Bestimmungen
über verantwortliche Personen, die Schaffung einer zentralen Zuständigkeit des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die Vormerkung der Bestellung
verantwortlicher Personen, eine Neuregelung des bergbaulichen Rettungswesens
sowie legistische Klarstellungen und Anpassungen vor.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage
am 4. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu
erheben.
Wien,
2001 12 04
|
Ing.
Gerd Klamt |
Ulrike
Haunschmid |
|
Berichterstatter |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 21. November
2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz - MinroG,
die Allgemeine Bergpolizeiverordnung, die Erdöl-Bergpolizeiverordnung, die
Verordnung zur Verhütung einer Vergeudung der Energie von Erdöl- und
Erdgaslagerstätten und die Bergpolizeiverordnung für die Seilfahrt geändert
sowie die Verordnung über Standorte und Amtsbezirke der Berghauptmannschaften,
das IX. Hauptstück des Allgemeinen Berggesetzes und die Bergpolizeiverordnung über
das Grubenrettungswesen aufgehoben werden (Mineralrohstoffgesetznovelle 2001),
keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2001 12 06
..............................................................
.............................................................
SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENT DES BUNDESRATES