6519 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz - MinroG, die Allgemeine Bergpolizeiverordnung, die Erdöl-Bergpolizeiverordnung, die Verordnung zur Verhütung einer Vergeudung der Energie von Erdöl- und Erdgaslagerstätten und die Bergpolizeiverordnung für die Seilfahrt geändert sowie die Verordnung über Standorte und Amtsbezirke der Berghauptmannschaften, das IX. Hauptstück des Allgemeinen Berggesetzes und die Bergpolizeiverordnung über das Grubenrettungswesen aufgehoben werden (Mineralrohstoffgesetznovelle 2001)

 

Ziel des gegenständlichen Beschlusses ist die Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen für die Mineralrohstoffgewinnung durch Beseitigung aufgezeigter Mängel.

 

Der Beschluss des Nationalrates sieht daher insbesondere eine Vereinfachung und Vervollständigung der Bestimmungen über das Gewinnen grundeigener mineralischer Rohstoffe und Beseitigung von Widersprüchen mit landesrechtlichen Vorschriften, die Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten bei den einzelnen Bergbauarten und Bergbauen bei den Bestimmungen über verantwortliche Personen, die Schaffung einer zentralen Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die Vormerkung der Bestellung verantwortlicher Personen, eine Neuregelung des bergbaulichen Rettungswesens sowie legistische Klarstellungen und Anpassungen vor.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 12 04

 

 

 

 

Ing. Gerd Klamt

Ulrike Haunschmid

Berichterstatter

Vorsitzende

 


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz - MinroG, die Allgemeine Bergpolizeiverordnung, die Erdöl-Bergpolizeiverordnung, die Verordnung zur Verhütung einer Vergeudung der Energie von Erdöl- und Erdgaslagerstätten und die Bergpolizeiverordnung für die Seilfahrt geändert sowie die Verordnung über Standorte und Amtsbezirke der Berghauptmannschaften, das IX. Hauptstück des Allgemeinen Berggesetzes und die Bergpolizeiverordnung über das Grubenrettungswesen aufgehoben werden (Mineralrohstoffgesetznovelle 2001), keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2001 12 06

 

 

 

 

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