6522 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird
Das Versorgungssicherungsgesetz läuft, wie auch
andere der sogenannten Wirtschaftslenkungsgesetze, am 31. Dezember 2001 aus.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates sieht
daher eine befristete Verlängerung der Geltungsdauer dieses Gesetzes auf fünf
Jahre sowie eine Anpassung an das Bundesministeriengesetz vor. Weiters werden
die im Beschluss enthaltenen Schillingbeträge auf Eurobeträge umgestellt.
Die im Artikel I des gegenständlichen Beschlusses
enthaltene Verfassungsbestimmung bedarf im Sinne des Art. 44 Abs. 2 B-VG der in
Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von
zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des
Bundesrates.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt
nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den
Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des
Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien,
2001 12 04
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Ing.
Gerd Klamt |
Ulrike
Haunschmid |
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Berichterstatter |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Dem
Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird, im Sinne des Art. 44 Abs. 2 B-VG die
verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien,
2001 12 07
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENT DES BUNDESRATES