6524 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 geändert wird

 

Das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 läuft, wie die übrigen sogenannten Wirtschaftslenkungsgesetze, am 31. Dezember 2001 aus.

 

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates sieht eine Verlängerung der Geltungsdauer dieses Gesetzes um weitere fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2006, eine Anpassung an das Bundesministeriengesetz sowie eine Umstellung der Schillingbeträge auf Eurobeträge vor. Ferner wird durch den vorliegenden Gesetzesbeschluss eine Rechtsgrundlage für statistische Erhebungen für die Lagerung und den Vertrieb von Kohle und von Erdölerzeugnissen geschaffen.

 

Die im Artikel I des gegenständlichen Beschlusses enthaltene Verfassungsbestimmung bedarf im Sinne des Art. 44 Abs. 2 B-VG der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

 

Wien, 2001 12 04

 

 

 

Ing. Gerd Klamt

Ulrike Haunschmid

Berichterstatter

Vorsitzende

 


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Dem Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 geändert wird, im Sinne des Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2001 12 07

 

 

 

 

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