6524 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz
1982 geändert wird
Das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982
läuft, wie die übrigen sogenannten Wirtschaftslenkungsgesetze, am 31. Dezember
2001 aus.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates sieht
eine Verlängerung der Geltungsdauer dieses Gesetzes um weitere fünf Jahre bis
zum 31. Dezember 2006, eine Anpassung an das Bundesministeriengesetz sowie eine
Umstellung der Schillingbeträge auf Eurobeträge vor. Ferner wird durch den
vorliegenden Gesetzesbeschluss eine Rechtsgrundlage für statistische Erhebungen
für die Lagerung und den Vertrieb von Kohle und von Erdölerzeugnissen
geschaffen.
Die im Artikel I des gegenständlichen Beschlusses
enthaltene Verfassungsbestimmung bedarf im Sinne des Art. 44 Abs. 2 B-VG der in
Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von
zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt
nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
der Bundesrat wolle dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Art. 44 Abs. 2
B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien,
2001 12 04
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Ing.
Gerd Klamt |
Ulrike
Haunschmid |
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Berichterstatter |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Dem
Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 geändert wird, im Sinne des Art. 44 Abs. 2 B-VG die
verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien,
2001 12 07
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENT DES BUNDESRATES