6525 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert
wird
Beim Kammertag am 30. November 2000 haben 156
Delegierte ohne Gegenstimme und ohne Stimmenthaltung Leitlinien für eine
Erneuerung der Wirtschaftskammerorganisation beschlossen. Das Ergebnis dieser
politischen Einigung ist in den gegenständlichen Gesetzesbeschluss für eine
Novelle zum Wirtschaftskammergesetz 1998 – WKG eingeflossen und soll das
juristische Fundament für neue Strukturen und ein sparsameres, effizienteres
und zukunftsorientiertes Handeln der WK-Organisation sein. Diese Novelle wurde
bei der Sitzung des Kammertages am 27. April 2001 ebenfalls einstimmig
beschlossen.
Die wesentlichen Neuerungen der Novelle sind:
1. Erhöhte Flexibilität
2. Schlankere und effizientere
Organstruktur
3. Reduzierung des Beitragsvolumens
4. Neufassung des Wahlrechtes.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt
nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den
Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2001 12 04
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Ing.
Gerd Klamt |
Ulrike
Haunschmid |
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Berichterstatter |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 21. November
2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998
geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2001 12 07
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENT DES BUNDESRATES