6529 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das ArbeitnehmerInnen-schutzgesetz und das Bauarbeitenkoordinationsgesetz geändert werden (Arbeitnehmer-schutz-Reformgesetz - ANS-RG)

 

Arbeitssicherheit ist ein sehr hohes Gut, denn durch sie können menschliches Leid und wirtschaftliche Nachteile abgewendet bzw. verhindert werden. Primäres Ziel der vorliegenden Reform ist daher, die Zahl der Arbeitsunfälle weiter zu senken und Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen einzudämmen. Zur Absicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich und zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft ist aber auch die weitestgehende Entlastung der Betriebe von bürokratischen Hemmnissen und vermeidbaren Kosten unverzichtbar. Daher sieht der vorliegende Beschluss im Rahmen einer Reform des Arbeitnehmerschutzes eine Änderung aller Regelungen vor, die eine – verglichen mit dem konkreten Nutzen für die Arbeitnehmer – unverhältnismäßig große Belastung für die Betriebe darstellen. Weiters sollen die Arbeitsinspektorate im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben und Möglichkeiten verstärkt als eine Service- und Dienstleistungseinrichtung für Betriebe und deren Arbeitnehmer zur Verfügung stehen.

 

Darüber hinaus wurde in zweiter Lesung des Nationalrates einstimmig beschlossen, dass, wenn aus betrieblichen Gründen Raucher und Nichtraucher gemeinsam in einem Büroraum oder einem vergleichbaren Arbeitsraum arbeiten müssen, der nur durch Betriebsangehörige genutzt wird, das Rauchen am Arbeitsplatz verboten ist.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 12 04

 

 

 

Ing. Gerd Klamt

Ulrike Haunschmid

Berichterstatter

Vorsitzende

 


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das ArbeitnehmerInnen-schutzgesetz und das Bauarbeitenkoordinationsgesetz geändert werden (Arbeitnehmer-schutz-Reformgesetz - ANS-RG), keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2001 12 07

 

 

 

 

..............................................................                         .............................................................

            SCHRIFTFÜHRUNG                                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES