6529 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss
des Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das ArbeitnehmerInnen-schutzgesetz und das
Bauarbeitenkoordinationsgesetz geändert werden
(Arbeitnehmer-schutz-Reformgesetz - ANS-RG)
Arbeitssicherheit ist
ein sehr hohes Gut, denn durch sie können menschliches Leid und wirtschaftliche
Nachteile abgewendet bzw. verhindert werden. Primäres Ziel der vorliegenden
Reform ist daher, die Zahl der Arbeitsunfälle weiter zu senken und
Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen einzudämmen. Zur Absicherung
des Wirtschaftsstandortes Österreich und zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit
der österreichischen Wirtschaft ist aber auch die weitestgehende Entlastung der
Betriebe von bürokratischen Hemmnissen und vermeidbaren Kosten unverzichtbar.
Daher sieht der vorliegende Beschluss im Rahmen einer Reform des
Arbeitnehmerschutzes eine Änderung aller Regelungen vor, die eine – verglichen
mit dem konkreten Nutzen für die Arbeitnehmer – unverhältnismäßig große
Belastung für die Betriebe darstellen. Weiters sollen die Arbeitsinspektorate
im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben und Möglichkeiten verstärkt als eine
Service- und Dienstleistungseinrichtung für Betriebe und deren Arbeitnehmer zur
Verfügung stehen.
Darüber hinaus wurde in zweiter Lesung des Nationalrates einstimmig
beschlossen, dass, wenn aus betrieblichen Gründen Raucher und Nichtraucher
gemeinsam in einem Büroraum oder einem vergleichbaren Arbeitsraum arbeiten
müssen, der nur durch Betriebsangehörige genutzt wird, das Rauchen am
Arbeitsplatz verboten ist.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage
am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu
erheben.
Wien,
2001 12 04
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Ing.
Gerd Klamt |
Ulrike
Haunschmid |
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Berichterstatter |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. November
2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsinspektionsgesetz 1993,
das ArbeitnehmerInnen-schutzgesetz und das Bauarbeitenkoordinationsgesetz
geändert werden (Arbeitnehmer-schutz-Reformgesetz - ANS-RG), keinen Einspruch
zu erheben.
Wien,
2001 12 07
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT
DES BUNDESRATES