6531 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen
über den Beschluss des
Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz geändert wird (26. Novelle zum GSVG)
Der gegenständliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates
dient großteils der Rechtsbereinigung, der Verbesserung der Praxis und der
Anpassung an die Rechtsentwicklung innerhalb und außerhalb der
Sozialversicherung. Im Einzelnen sind – abgesehen von der Übernahme der
entsprechenden Parallelbestimmungen im Entwurf einer 59. ASVG-Novelle –
folgende Maßnahmen hervorzuheben:
– Generelle
Satzungsermächtigung zur Festsetzung des Ausmaßes des Kostenanteiles nach
§ 86 GSVG;
– Schaffung
eines Optionsmodells in der gewerblichen Krankenversicherung;
– legistische
Klarstellungen.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember
2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2001 12 04
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Dr.
Renate KANOVSKY-WINTERMANN |
Hedda
KAINZ |
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Berichterstatterin |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz geändert wird
(26. Novelle zum GSVG), keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2001 12 07
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENT DES BUNDESRATES