6532 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (25. Novelle zum BSVG)

 

 

Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates dient großteils der Rechtsbereini-gung, der Verbesserung der Praxis und der Anpassung an die Rechtsentwicklung innerhalb und außerhalb der Sozialversicherung. Im Einzelnen sind – abgesehen von der Übernahme der entsprechenden Parallelbestimmungen aus der Regierungsvorlage betreffend eine 59. ASVG-Novelle (siehe 834 und Zu 834 der Beilagen) – folgende Maßnahmen hervorzuheben:

         Klarstellung im Zusammenhang mit der Führung der Verwaltung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern im Hinblick auf die Neuorganisation dieses Versicherungsträgers;

         legistische Klarstellungen.

 

Darüber hinaus werden durch die Änderung der Anlage 2 zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz Einnahmen aus Be- und Verarbeitung überwiegend eigener Naturprodukte sowie aus Mostbuschenschank dann für die Beitragsgrundlagenbildung bei Nebentätigkeiten herangezogen, wenn sie eine bestimmte Höhe übersteigen.

 

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 12 04

 

 

Dr. Renate KANOVSKY-WINTERMANN

Hedda KAINZ

Berichterstatterin

Vorsitzende

 


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (25. Novelle zum BSVG), keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2001 12 07

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES