6532 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen
über den Beschluss des
Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (25. Novelle zum BSVG)
Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates dient
großteils der Rechtsbereini-gung, der Verbesserung der Praxis und der Anpassung
an die Rechtsentwicklung innerhalb und außerhalb der Sozialversicherung. Im
Einzelnen sind – abgesehen von der Übernahme der entsprechenden
Parallelbestimmungen aus der Regierungsvorlage betreffend eine
59. ASVG-Novelle (siehe 834 und Zu 834 der Beilagen) – folgende Maßnahmen
hervorzuheben:
– Klarstellung
im Zusammenhang mit der Führung der Verwaltung der Sozialversicherungsanstalt
der Bauern im Hinblick auf die Neuorganisation dieses Versicherungsträgers;
– legistische
Klarstellungen.
Darüber hinaus werden durch die Änderung der Anlage 2 zum
Bauern-Sozialversicherungsgesetz Einnahmen aus Be- und Verarbeitung überwiegend
eigener Naturprodukte sowie aus Mostbuschenschank dann für die
Beitragsgrundlagenbildung bei Nebentätigkeiten herangezogen, wenn sie eine
bestimmte Höhe übersteigen.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember
2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2001 12 04
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Dr.
Renate KANOVSKY-WINTERMANN |
Hedda
KAINZ |
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Berichterstatterin |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (25. Novelle zum
BSVG), keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2001 12 07
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENT DES BUNDESRATES