6533 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird (29. Novelle zum B-KUVG)

 

 

Im Einzelnen sind – abgesehen von der Übernahme der entsprechenden Parallelbestimmungen aus der Regierungsvorlage betreffend eine 59. ASVG-Novelle (834 und Zu 834 der Beilagen) – folgende Maßnahmen aus dem Inhalt des Gesetzesbeschlusses hervorzuheben:

         ausdrückliche Regelung der Bemessungsgrundlage für nach dem Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen ins Ausland (KSE-BVG) entsendete und gemäß § 91 Abs. 2 in der Unfallversicherung leistungsberechtigte Personen;

         Anwendbarkeit des § 10 Abs. 7 ASVG (Bescheinigung des Pensions-versicherungsträgers über den vorläufigen Beginn der Krankenversicherung für Pensionisten) auch für Vertragsbedienstete;

         allgemeinere Fassung der Bestimmung, wonach finanzielle Zuwendungen, die (ausgegliederte) Einrichtungen ihnen dienstzugewiesenen Beamten gewähren, bei Ermittlung der Beitragsgrundlage zu berücksichtigen sind;

         Wahrung des Leistungsanspruches gegenüber dem Dienstgeber für Angehörige von Bediensteten im Ausland, die auf Grund eines Kinderbetreuungsgeldbezuges selbst krankenversichert sind;

         Ergänzungen im Zusammenhang mit der Einbeziehung der Wissenschaftlichen Mitarbeiter in das B‑KUVG durch die 28. Novelle;

         befristete Ausnahme geringfügig beschäftigter Vertragsbediensteter vom B-KUVG (unter vorübergehender Einbeziehung in das ASVG im Rahmen der 59. ASVG-Novelle);

         redaktionelle Klarstellungen.

 

 

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 12 04

 

 

 

Dr. Renate KANOVSKY-WINTERMANN

Hedda KAINZ

Berichterstatterin

Vorsitzende

 


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird (29. Novelle zum B-KUVG), keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2001 12 07

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES