6533 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen
über den Beschluss des Nationalrates vom 23. November
2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
geändert wird (29. Novelle zum B-KUVG)
Im
Einzelnen sind – abgesehen von der Übernahme der entsprechenden
Parallelbestimmungen aus der Regierungsvorlage betreffend eine 59. ASVG-Novelle
(834 und Zu 834 der Beilagen) – folgende Maßnahmen aus dem Inhalt des
Gesetzesbeschlusses hervorzuheben:
– ausdrückliche
Regelung der Bemessungsgrundlage für nach dem Bundesverfassungsgesetz über
Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen
ins Ausland (KSE-BVG) entsendete und gemäß § 91 Abs. 2 in der
Unfallversicherung leistungsberechtigte Personen;
– Anwendbarkeit
des § 10 Abs. 7 ASVG (Bescheinigung des Pensions-versicherungsträgers
über den vorläufigen Beginn der Krankenversicherung für Pensionisten) auch für
Vertragsbedienstete;
– allgemeinere
Fassung der Bestimmung, wonach finanzielle Zuwendungen, die (ausgegliederte)
Einrichtungen ihnen dienstzugewiesenen Beamten gewähren, bei Ermittlung der
Beitragsgrundlage zu berücksichtigen sind;
– Wahrung
des Leistungsanspruches gegenüber dem Dienstgeber für Angehörige von
Bediensteten im Ausland, die auf Grund eines Kinderbetreuungsgeldbezuges selbst
krankenversichert sind;
– Ergänzungen
im Zusammenhang mit der Einbeziehung der Wissenschaftlichen Mitarbeiter in das
B‑KUVG durch die 28. Novelle;
– befristete
Ausnahme geringfügig beschäftigter Vertragsbediensteter vom B-KUVG (unter
vorübergehender Einbeziehung in das ASVG im Rahmen der 59. ASVG-Novelle);
– redaktionelle
Klarstellungen.
Der Ausschuss
für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember
2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2001 12 04
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Dr.
Renate KANOVSKY-WINTERMANN |
Hedda
KAINZ |
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Berichterstatterin |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss
des Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird (29.
Novelle zum B-KUVG), keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2001 12 07
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENT DES BUNDESRATES