6537 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen
über den Beschluss des
Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und
das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden
Durch die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes wird
nicht nur die Betreuungsleistung der Eltern erstmals anerkannt und teilweise
abgegolten, die Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung vergrößert und die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf deutlich verbessert, sondern Jungfamilien
erfahren darüber hinaus bei Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes bis zur
Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes eine spürbare finanzielle
Entlastung.
Um aber auch Familien mit Kindern ab dem vierten
Lebensjahr gleichfalls finanziell besser zu stellen, soll die Familienbeihilfe
als Grundleistung angehoben werden.
In gleichem Maß soll auch die erhöhte Familienbeihilfe
für erheblich behinderte Kinder angehoben werden.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember
2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2001 12 04
|
Harald
REISENBERGER |
Hedda
KAINZ |
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Berichterstatter |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss
des Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das
Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2001 12 07
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENT DES BUNDESRATES