6537 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden

 

Durch die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes wird nicht nur die Betreuungsleistung der Eltern erstmals anerkannt und teilweise abgegolten, die Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung vergrößert und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf deutlich verbessert, sondern Jungfamilien erfahren darüber hinaus bei Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes eine spürbare finanzielle Entlastung.

 

Um aber auch Familien mit Kindern ab dem vierten Lebensjahr gleichfalls finanziell besser zu stellen, soll die Familienbeihilfe als Grundleistung angehoben werden.

 

In gleichem Maß soll auch die erhöhte Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder angehoben werden.

 

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 12 04

 

 

 

 

Harald REISENBERGER

Hedda KAINZ

Berichterstatter

Vorsitzende

 


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2001 12 07

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES