6547 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates

 

 

 

B e r i c h t

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten samt Erklärung der Republik Österreich

 

 

 

           Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989, BGBl. Nr. 7/1993, sieht als Mindestalter für die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten die Vollendung des 15. Lebensjahres vor. Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten hebt dieses Schutzalter auf 18 Jahre an.

 

           Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen.

           Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

           Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

 

           Weiters hat der Nationalrat gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG beschlossen, dass die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung des Fakultativprotokolls durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht wird.

 

           Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben,

 

Wien, 2001 12 18

 

 

 

 

            Herwig Hösele                                                                     Mag. Gerhard Tusek

           Berichterstatter                                                                           Vorsitzender


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten samt Erklärung der Republik Österreich keinen Einspruch zu erheben.

 

 

 

Wien, 2001 12 20

 

 

 

 

 

 

.............................................................                            .............................................................

SCHRIFTFÜHRUNG                                                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES