6550 der Beilagen zu den
Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i
c h t
des
Finanzausschusses
über den Beschluss des
Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Finanzausgleichsgesetz 2001 geändert wird
§ 27 Abs. 7 des Finanzausgleichsgesetzes 2001 sieht vor, dass die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben bei den Ländern, die nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2001 eine Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über einen Stabilitätspakt auf Basis des Bundesverfassungsgesetzes über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes, BGBl. I Nr. 61/1998, mit der Verpflichtung eines durchschnittlichen Haushaltsüberschusses der Länder (einschließlich Wien) in Höhe von nicht unter 0,75 vH des BIP, mindestens jedoch 1,67 Milliarden Euro, nach ESVG ratifiziert haben und in Kraft belassen, monatlich um bestimmte Beträge gekürzt werden. Diese Bestimmung resultiert daraus, dass die Vereinbarung über die Beiträge der Länder und Gemeinden zur Erreichung des gesamtstaatlichen Konsolidierungspfades einen untrennbaren Bestandteil der Vereinbarung über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2001 bildet.
Gemäß Art. 18 des Österreichischen Stabilitätspaktes 2001 hat sich der Bund verpflichtet, § 27 Abs. 7 FAG 2001 nach der Ratifizierung der Vereinbarung durch die Länder ersatzlos aufzuheben.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet die ersatzlose Aufhebung des § 27 Abs. 7 FAG 2001 nach der Ratifizierung des Österreichischen Stabilitätspaktes 2001 durch die Länder.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 12 18
Johann KRAML Johanna SCHICKER
Berichterstatter Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2001 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 12 20
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES
6550 der Beilagen zu den
Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i
c h t
des
Finanzausschusses
über den Beschluss des
Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Finanzausgleichsgesetz 2001 geändert wird
§ 27 Abs. 7 des Finanzausgleichsgesetzes 2001 sieht vor, dass die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben bei den Ländern, die nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2001 eine Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über einen Stabilitätspakt auf Basis des Bundesverfassungsgesetzes über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes, BGBl. I Nr. 61/1998, mit der Verpflichtung eines durchschnittlichen Haushaltsüberschusses der Länder (einschließlich Wien) in Höhe von nicht unter 0,75 vH des BIP, mindestens jedoch 1,67 Milliarden Euro, nach ESVG ratifiziert haben und in Kraft belassen, monatlich um bestimmte Beträge gekürzt werden. Diese Bestimmung resultiert daraus, dass die Vereinbarung über die Beiträge der Länder und Gemeinden zur Erreichung des gesamtstaatlichen Konsolidierungspfades einen untrennbaren Bestandteil der Vereinbarung über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2001 bildet.
Gemäß Art. 18 des Österreichischen Stabilitätspaktes 2001 hat sich der Bund verpflichtet, § 27 Abs. 7 FAG 2001 nach der Ratifizierung der Vereinbarung durch die Länder ersatzlos aufzuheben.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet die ersatzlose Aufhebung des § 27 Abs. 7 FAG 2001 nach der Ratifizierung des Österreichischen Stabilitätspaktes 2001 durch die Länder.
Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Vorlage am 18. Dezember 2001 in Verhandlung genommen. Den Bericht im Ausschuss erstattete Bundesrat Johann KRAML. Ein von Frau Bundesrätin Ilse GIESINGER eingebrachter begründeter Antrag, Einspruch gegen diesen Gesetzesbeschluss zu erheben, fand nicht die erforderliche Mehrheit.
Der Finanzausschuss stellt daher mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 12 18
Dr. Robert ASPÖCK Johanna SCHICKER
Berichterstatter Vorsitzende