6553 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Finanzausschusses

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

 

           Die steuerlichen Beziehungen zwischen Belarus und Österreich werden gegenwärtig durch die Weiter­anwendung des mit der früheren Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken geschlossenen Abkommens vom 10. April 1981 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und des Vermögens geregelt.

           Über belarussisches Ersuchen wurden Verhandlungen über den Abschluss eines neuen Abkommens aufgenommen, wobei im Jahre 1995 zwei Verhandlungsrunden statt­fanden. Die endgültige Einigung über den Text erfolgte auf schriftlichem Weg im Jahre 1998. Auf Grund der Schlussfolgerungen des EU-Rates Allgemeine Angelegenheiten wurde 1997 die Unterzeichnung zunächst zurückgestellt und schließlich 1999 die Bereitschaft beider Seiten zur Unterzeichnung des Abkommens bekundet.

           Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

           Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd. Er hat nicht politischen Charak­ter und enthält weder verfassungsändernde noch verfassungsergänzende Bestimmungen. Da auch  Angelegen­heiten des selbstständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG erforderlich.

           Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2001 12 18

 

 

 

                Johann KRAML                                                                 Johanna SCHICKER

                Berichterstatter                                                                         Vorsitzende


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Dem Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungs­mäßige Zustimmung zu erteilen.  

 

Wien, 2001 12 20

 

 

 

 

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       SCHRIFTFÜHRUNG                                                 PRÄSIDENT DES BUNDESRATES