6553 der Beilagen zu den
Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B
e r i c h t
des
Finanzausschusses
über den Beschluss des
Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der
Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und
vom Vermögen samt Protokoll
Die steuerlichen Beziehungen zwischen Belarus und Österreich werden gegenwärtig durch die Weiteranwendung des mit der früheren Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken geschlossenen Abkommens vom 10. April 1981 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und des Vermögens geregelt.
Über belarussisches Ersuchen wurden Verhandlungen über den Abschluss eines neuen Abkommens aufgenommen, wobei im Jahre 1995 zwei Verhandlungsrunden stattfanden. Die endgültige Einigung über den Text erfolgte auf schriftlichem Weg im Jahre 1998. Auf Grund der Schlussfolgerungen des EU-Rates Allgemeine Angelegenheiten wurde 1997 die Unterzeichnung zunächst zurückgestellt und schließlich 1999 die Bereitschaft beider Seiten zur Unterzeichnung des Abkommens bekundet.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd. Er hat nicht politischen Charakter und enthält weder verfassungsändernde noch verfassungsergänzende Bestimmungen. Da auch Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG erforderlich.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2001 12 18
Johann KRAML Johanna SCHICKER
Berichterstatter Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Dem Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2001 12 20
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES