6556 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Finanzausschusses

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen samt Schlussakte

 

           Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union wurde u.a. auch die Verpflich­tung übernommen, dem multilateralen Übereinkommen über die Beseitigung der Doppel­besteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unter­nehmen bei­zutreten. Dadurch wird im Bereich der Europäischen Union eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, Gewinnberichtigungsprobleme in einem Schlichtungsverfahren inner­halb eines vorgegebenen zeitlichen Rahmens einer Lösung zuzuführen.

           Das multilaterale Übereinkommen wurde zwar bereits im Jahre 1990 geschlossen, durch die Dauer der Ratifikationsverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten ist es jedoch erst am 1. Jänner 1995 in Kraft getreten. Da das Übereinkommen eine mit fünf Jahren befristete Geltungsdauer vorsieht, wäre es am 31. Dezember 1999 ausgelaufen.

           Ziel des vorliegenden Protokolls ist, die Anwendung des multilateralen Über­einkommens um jeweils weitere fünf Jahre zu verlängern. Den Mitgliedstaaten wird aber die Möglichkeit eingeräumt, gegen die Verlängerung - nach bestimmten, im Protokoll vor­gesehenen Formvorschriften - Einspruch zu erheben.

           Der gegenständliche Staatsvertrag enthält weder verfassungsändernde noch verfassungsergänzende Bestimmungen. Da aber Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungs­bereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz erforderlich.

           Der Nationalrat hat gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG beschlossen, dass die Kundmachung dieses Protokolls in allen authentischen Sprachfassungen erfolgt und zur öffentlichen Einsichtnahme im  Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.

           Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. 

 

Wien, 2001 12 18

 

 

 

                Johann KRAML                                                                 Johanna SCHICKER

                Berichterstatter                                                                         Vorsitzende


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Dem Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppel­besteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unter­nehmen samt Schlussakte gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2001 12 20

 

 

 

 

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       SCHRIFTFÜHRUNG                                                 PRÄSIDENT DES BUNDESRATES