6557 der Beilagen zu den
Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i
c h t
des
Finanzausschusses
über den Beschluss des
Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird
Im Jahr 2001 sind in mehreren Regionen Österreichs durch Dürre erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen entstanden. Um den betroffenen Landwirten eine Hilfestellung zu leisten, sollen von Bund und Ländern bis zu 150 Millionen Schilling als Entschädigung bereitgestellt werden. Dabei sind jedoch Dürreschäden, die versicherungsfähig gewesen sind, nicht zu berücksichtigen.
Die Mittel sollen von Bund und Ländern im Verhältnis von 50 : 50 finanziert werden, wobei die Bundesmittel zur Hälfte aus der Rücklage des Katastrophenfonds und zur Hälfte aus Minderausgaben bei den Katastrophenfondsmitteln im laufenden Jahr aufgebracht werden. Die Auszahlung der Hilfeleistungen soll möglichst rasch, jedenfalls noch im Jahr 2001 erfolgen.
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beinhaltet die Gewährung der Bundesmittel unter der Voraussetzung, dass die Länder einen gleich hohen Betrag zur Verfügung stellen.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 12 18
Roswitha BACHNER Johanna SCHICKER
Berichterstatterin Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 12 20
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES