6558 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Finanzausschusses

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird

 

 

           Die schwierige Situation auf den Kapitalmärkten im Jahr 2001 führt in der Ver­sicherungswirtschaft zu einem beachtlichen Abschreibungsbedarf. Mehrere europäische Staaten (etwa Deutschland) reagieren auf die aktuelle Lage mit einer Anpassung der für die Versicherungsunternehmen relevanten Bewertungsvorschriften. Zur Sicherung gleicher Wett­bewerbsbedingungen sollen auch in Österreich derartige Maßnahmen getroffen werden.

           Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet aufsichtsrechtliche Begleit­maßnahmen, die verhindern sollen, dass es zu einer Beeinträchtigung der Interessen der Versicherten kommt.

 

           Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 12 18

 

 

 

           Roswitha BACHNER                                                             Johanna SCHICKER

               Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 12 20

 

 

 

 

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       SCHRIFTFÜHRUNG                                                 PRÄSIDENT DES BUNDESRATES