6558 der Beilagen zu den
Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i
c h t
des
Finanzausschusses
über den Beschluss des
Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird
Die schwierige Situation auf den Kapitalmärkten im Jahr 2001 führt in der Versicherungswirtschaft zu einem beachtlichen Abschreibungsbedarf. Mehrere europäische Staaten (etwa Deutschland) reagieren auf die aktuelle Lage mit einer Anpassung der für die Versicherungsunternehmen relevanten Bewertungsvorschriften. Zur Sicherung gleicher Wettbewerbsbedingungen sollen auch in Österreich derartige Maßnahmen getroffen werden.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet aufsichtsrechtliche Begleitmaßnahmen, die verhindern sollen, dass es zu einer Beeinträchtigung der Interessen der Versicherten kommt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 12 18
Roswitha BACHNER Johanna SCHICKER
Berichterstatterin Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 12 20
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES