6565 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta)

 

 

Bereits Anfang der 90er Jahre setzten Diskussionen über die Weiterentwicklung und Kodifizierung der Patientenrechte ein.

 

Eine Analyse der Situation zeigte, dass sich der Kompetenzlage entsprechend Patientenrechte sowohl in Bundes- als auch in Landesrechtsvorschriften finden. Ein Bundespatientenrechtegesetz könnte daher immer nur Teilbereiche lösen und müsste unvollständig sein. Der Charakter der Patientenrechte als Querschnittsmaterie führte zu der Überlegung, kein eigenes Patientenrechtegesetz auszuführen, sondern den Versuch zu unternehmen, auf der Grundlage einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, in der sich Bund und Länder wechselseitig zur Sicherstellung der darin genannten Patientenrechte im Rahmen ihrer Zuständigkeiten verpflichten, eine losgelöst von der Kompetenzlage vollständige und übersichtliche Zusammenfassung aller Patientenrechte zu geben („Patientencharta“).

 

Nachdem ein bilateraler Abschluss mit den Bundesländern Burgenland, Oberösterreich und Steiermark bereits in die Wege geleitet wurde, hat nunmehr auch das Land Niederösterreich den Wunsch nach einem bilateralen Abschluss geäußert; diesem Wunsch wäre im Sinne der Weiterentwicklung der Patientenrechte nachzukommen.

 

Die Vereinbarung enthält Regelungen zu folgenden wesentlichen Bereichen von Patientenrechten:

 

         Recht auf Behandlung und Pflege,

         Recht auf Achtung der Würde und Integrität,

         Recht auf Selbstbestimmung und Information,

         Recht auf Dokumentation,

         Besondere Bestimmungen für Kinder,

         Vertretung von Patienteninteressen und

         Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.

 

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 12 18

 

 

Theodor BINNA

Hedda KAINZ

Berichterstatter

Vorsitzende


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta), keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 12 20

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES