6565 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen
über
den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend eine
Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta)
Bereits
Anfang der 90er Jahre setzten Diskussionen über die Weiterentwicklung und
Kodifizierung der Patientenrechte ein.
Eine Analyse der Situation zeigte, dass sich der Kompetenzlage entsprechend Patientenrechte sowohl in Bundes- als auch in Landesrechtsvorschriften finden. Ein Bundespatientenrechtegesetz könnte daher immer nur Teilbereiche lösen und müsste unvollständig sein. Der Charakter der Patientenrechte als Querschnittsmaterie führte zu der Überlegung, kein eigenes Patientenrechtegesetz auszuführen, sondern den Versuch zu unternehmen, auf der Grundlage einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, in der sich Bund und Länder wechselseitig zur Sicherstellung der darin genannten Patientenrechte im Rahmen ihrer Zuständigkeiten verpflichten, eine losgelöst von der Kompetenzlage vollständige und übersichtliche Zusammenfassung aller Patientenrechte zu geben („Patientencharta“).
Nachdem
ein bilateraler Abschluss mit den Bundesländern Burgenland, Oberösterreich und
Steiermark bereits in die Wege geleitet wurde, hat nunmehr auch das Land
Niederösterreich den Wunsch nach einem bilateralen Abschluss geäußert; diesem
Wunsch wäre im Sinne der Weiterentwicklung der Patientenrechte nachzukommen.
Die
Vereinbarung enthält Regelungen zu folgenden wesentlichen Bereichen von
Patientenrechten:
– Recht
auf Behandlung und Pflege,
– Recht
auf Achtung der Würde und Integrität,
– Recht
auf Selbstbestimmung und Information,
– Recht
auf Dokumentation,
– Besondere
Bestimmungen für Kinder,
– Vertretung
von Patienteninteressen und
– Durchsetzung
von Schadenersatzansprüchen.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit und
Generationen stellt nach
Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2001 12 18
|
Theodor
BINNA |
Hedda
KAINZ |
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Berichterstatter |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss
des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend eine Vereinbarung zur
Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta), keinen Einspruch
zu erheben.
Wien,
2001 12 20
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENT DES BUNDESRATES