6573 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für öffentliche Leistung und Sport
über den Beschluss des Nationalrates vom 31. Jänner
2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz
geändert wird
Im Rahmen der „Allgemeinen Sportförderung“ fördert der Bund Vorhaben von internationaler und gesamtösterreichischer Bedeutung, wie etwa Einrichtungen, die dem internationalen oder gesamtösterreichischen Sport dienen. Oft handelt es sich dabei um Vorhaben von weit reichender finanzieller Bedeutung, an denen sich zumeist auch andere Gebietskörperschaften beteiligen. Nachdem bei derartigen Großprojekten Bundesmittel in nicht unbeträchtlicher Höhe eingesetzt werden, sind sowohl im Vorfeld (bei der Entscheidung über die Förderung) als auch bei der konkreten Umsetzung des Projektes begleitende Maßnahmen zur bestmöglichen Erreichung des Förderungszweckes und Minimierung des Investitionsbedarfs wünschenswert.
Durch die gesetzliche Verankerung geeigneter Kontrollmaßnahmen sollen der effiziente und langfristig wirkende Einsatz von Bundesmitteln und eine Erhöhung der Transparenz bei der Vergabe von Mitteln der Allgemeinen Sportförderung sichergestellt werden.
Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird eine gesetzliche Grundlage für die Einholung von Sachverständigengutachten, in denen das Investitionsvorhaben auf seine Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit nach Vorgaben des Bundes geprüft wird, geschaffen und ein Beirat zur begleitenden Kontrolle eingesetzt.
Der Ausschuss für öffentliche Leistung und Sport stellt nach Beratung der Vorlage am
19. Februar 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu
erheben.
Wien,
2002 02 19
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Herbert
THUMPSER |
Theodor
BINNA |
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Berichterstatter |
Vorsitzender |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 31. Jänner 2002
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz geändert
wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 02 21
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN
DES BUNDESRATES