6579 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH errichtet und das Bundesamt für Ernährungssicherheit eingerichtet werden (Gesund­heits- und Ernährungssicherheitsgesetz)

 

           Der durch die europäische BSE-Krise hervorgerufenen Verunsicherung der Konsu­menten ist durch konsequentes Weiterarbeiten an einer Qualitäts- und Sicherheitsstrategie im Ernährungsbereich zu begegnen.

Probleme ergeben sich derzeit vor allem durch folgende Situation:

o        Kompetenzzersplitterung entlang der Ernährungskette beginnend von Futtermitteln über Veterinär- bis zu den Lebensmittelkontrollen, und zwar einerseits nach Bundesämtern oder -anstalten und anderer­seits zwischen Bund und Ländern;

o        dadurch bedingte Koordinations- und Informationsprobleme;

o        bei neuen Herausforderungen ist das System relativ unflexibel und teuer.

 

           Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet zu einer wirksamen und effizienten Evaluierung und Bewertung der Ernährungssicherheit und zum Schutz der Gesund­heit von Menschen, Tieren und Pflanzen die Errichtung eines „Bundesamtes für Ernährungs­sicherheit“ (zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben) und eine „Österreichische Agentur für Ernährungs­sicherheit GmbH“ (zur Wahrnehmung sonstiger Aufgaben auf dem Gebiet der Ernährungssicherheit). Damit soll die Bündelung und die Konzentration hoheitlicher Zuständigkeiten im Bereich der unmittelbaren Bundesverwaltung im Bereich der Ernährungs­produktion und Qualitätssicherung sowie die Zusammen­fassung aller Forschungs- und Untersuchungskapazitäten in diesem Bereich erreicht werden.

 

           § 17 des gegenständlichen Beschlusses unterliegt gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Einspruchsrecht des Bundesrates.

 

 

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben. 

 

Wien, 2002 03 12

 

 

 

 

 

    Dr. Vincenz LIECHTENSTEIN                                                  Leopold STEINBICHLER

                Berichterstatter                                                                        Vorsitzender


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungs­sicherheit GmbH errichtet und das Bundesamt für Ernährungssicherheit eingerichtet werden (Gesund­heits- und Ernährungssicherheitsgesetz), – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 03 14

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                               PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES