6580 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstaltengesetz, das Umweltkontrollgesetz, das Behörden-Über­leitungsgesetz und das Bundesfinanzgesetz 2002 geändert werden

 

           Der vorliegende Gesetzesbeschluss beinhaltet Änderungen im Kranken­anstalten­gesetz, im Umweltkontrollgesetz, im Behörden-Überleitungsgesetz und im Bundes­finanz­gesetz 2002.

 

           Da die im Artikel 1 des gegenständlichen Beschlusses enthaltene Grundsatz­bestimmung  die Frist für die Ausführungsgesetzgebung der Länder nicht mit länger als einem Jahr festlegt, ist keine Beschlussfassung gemäß Art. 15 Abs. 6 B-VG erforderlich.

 

           Artikel 4 des Beschlusses des Nationalrates unterliegt gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Einspruchsrecht des Bundesrates.

          

           Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben. 

 

 

Wien, 2002 03 12

 

 

 

 

 

    Dr. Vincenz LIECHTENSTEIN                                                  Leopold STEINBICHLER

                Berichterstatter                                                                        Vorsitzender


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstaltengesetz, das Umweltkontrollgesetz, das Behörden-Über­leitungsgesetz und das Bundesfinanzgesetz 2002 geändert werden, soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 03 14

 

 

 

 

    .................................................                                         ...........................................................

            SCHRIFTFÜHRUNG                                               PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES