6580 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstaltengesetz, das Umweltkontrollgesetz, das Behörden-Überleitungsgesetz und das Bundesfinanzgesetz 2002 geändert werden
Der vorliegende Gesetzesbeschluss beinhaltet Änderungen im Krankenanstaltengesetz, im Umweltkontrollgesetz, im Behörden-Überleitungsgesetz und im Bundesfinanzgesetz 2002.
Da die im Artikel 1 des gegenständlichen Beschlusses enthaltene Grundsatzbestimmung die Frist für die Ausführungsgesetzgebung der Länder nicht mit länger als einem Jahr festlegt, ist keine Beschlussfassung gemäß Art. 15 Abs. 6 B-VG erforderlich.
Artikel 4 des Beschlusses des Nationalrates unterliegt gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Einspruchsrecht des Bundesrates.
Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 03 12
Dr. Vincenz LIECHTENSTEIN Leopold STEINBICHLER
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstaltengesetz, das Umweltkontrollgesetz, das Behörden-Überleitungsgesetz und das Bundesfinanzgesetz 2002 geändert werden, –soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 03 14
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES