6583 der
Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B
e r i c h t
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Beschluss des Nationalrates vom
27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Umweltförderungsgesetz geändert wird
Der neue von der EU-Kommission erlassene Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen steht mit einigen Regelungen des Umweltförderungsgesetzes in Widerspruch. Die Entwicklungen in der Umweltförderung sowie die anstehenden Aufgabenstellungen erfordern eine optimale, wettbewerbsneutrale Abwicklungsorganisation. Ebenso fehlt eine explizite Möglichkeit der Förderungseinreichung bei anderen Stellen als der Abwicklungsstelle, wie dies insbesondere für die Abwicklung der Kofinanzierung der EU-Strukturfonds vorgesehen ist. Die derzeitige Umweltförderung im Ausland deckt lediglich Maßnahmen in den Ländern Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien ab, sofern diese Maßnahmen einen direkten positiven Einfluss auf die österreichische Umwelt aufweisen.
Mit dem gegenständlichen Gesetzesbeschluss
o werden im Bereich der Umweltförderung im Inland die Zielbestimmungen, der Begriff des Förderungsgegenstandes sowie die Höchstsätze für die Förderungen an die gemeinschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen angepasst;
o wird unter Berücksichtigung der Zielsetzungen eine geeignete Abwicklungsstelle mit der Durchführung der Förderungsabwicklung betraut (soweit eine Änderung der bestehenden Abwicklungsorganisation erforderlich wird, kann die Umstellung im Rahmen der geänderten Rechtsgrundlage für die Förderungsbetrauung vorgenommen werden);
o wird die Möglichkeit der Einreichung von Förderungsansuchen bei anderen Stellen als der Abwicklungsstelle eröffnet und
o sollen klimarelevante Maßnahmen außerhalb Österreichs über das derzeitige Ausmaß hinaus im Rahmen der Umweltförderung im Ausland gefördert werden können.
Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 03 12
Germana FÖSLEITNER Leopold STEINBICHLER
Berichterstatterin Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 03 14
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES