6583 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird

 

Der neue von der EU-Kommission erlassene Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umwelt­schutzbeihilfen steht mit einigen Regelungen des Umweltförderungsgesetzes in Wider­spruch. Die Entwicklungen in der Umweltförderung sowie die anstehenden Aufgaben­stellungen erfordern eine optimale, wettbewerbsneutrale Abwicklungsorganisation. Ebenso fehlt eine explizite Möglichkeit der Förderungseinreichung bei anderen Stellen als der Abwick­lungsstelle, wie dies insbesondere für die Abwicklung der Kofinanzierung der EU-Strukturfonds vor­gesehen ist. Die derzeitige Umweltförderung im Ausland deckt lediglich Maßnahmen in den Ländern Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien ab, sofern diese Maßnahmen einen direkten positiven Einfluss auf die österreichische Umwelt aufweisen.

 

Mit dem gegenständlichen Gesetzesbeschluss

o        werden im Bereich der Umweltförderung im Inland die Zielbestimmungen, der Begriff des Förderungsgegenstandes sowie die Höchstsätze für die Förderungen an die gemein­schaftsrechtlichen Rahmenbedingungen angepasst;

o        wird unter Berücksichtigung der Zielsetzungen eine geeignete Abwicklungsstelle mit der Durchführung der Förderungsabwicklung betraut (soweit eine Änderung der bestehenden Abwicklungsorganisation erforderlich wird, kann die Umstellung im Rahmen der geänderten Rechtsgrundlage für die Förderungsbetrauung vorgenommen werden);

o        wird die Möglichkeit der Einreichung von Förderungsansuchen bei anderen Stellen als der Abwicklungsstelle eröffnet und

o        sollen klimarelevante Maßnahmen außerhalb Österreichs über das derzeitige Ausmaß hinaus im Rahmen der Umweltförderung im Ausland gefördert werden können.

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben. 

Wien, 2002 03 12

 

 

 

 

         Germana FÖSLEITNER                                                       Leopold STEINBICHLER

               Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 03 14

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                               PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES