6584 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002) erlassen und das Kraftfahrgesetz 1967 und das Immissions­schutzgesetz - Luft geändert werden

 

Die Rahmenbedingungen der Abfallwirtschaft waren in den letzten Jahren einem raschen Wechsel unterworfen und haben zu komplexen Regelungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene geführt. Divergierende Regelungsinhalte in neun Abfallwirtschaftsgesetzen der Bundesländer erschweren eine bundesweite Tätigkeit. Anpassungen an das EG-Recht sind notwendig. Die Dokumentation, Nachweisführung und Kommunikation mit den Behörden ist nicht mehr dem neuesten Stand der Informationstechnologie entsprechend. In Einzelfallentscheidungen mussten wiederholt Klarstellungen, insbesondere betreffend die Zuständigkeit im Anlagenrecht, herbeigeführt werden.

 

Der vorliegende Gesetzesbeschluss beinhaltet folgende Schwerpunkte

o        Stärkere Verankerung der Ressourcenschonung und Abfallvermeidung

o        Mindestanforderungen an die Behandlung

o        Behandlungspflichten, einschließlich Verwertungspflichten

o        Neuformulierung der Rahmenbedingungen für Systeme

o        Vereinheitlichung: Abfallbilanzen, Berufsrecht, Anlagenrecht, Anforderungen an Behandlungsanlagen

o        Elektronische Register

o        Erweiterung der Verfahrenskonzentration

o        Klare Vorgaben im Anlagenrecht (insbesondere Abgrenzung zur Gewerbeordnung, Anzeigepflichten)

 

Da die in den §§ 38 Abs. 1, 2 und 4, bzw. 90 Abs. 4 und 91 Abs. 2 enthaltenen Verfassungs­bestimmungen die Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung und Vollziehung ein­schränken, bedürfen diese der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG.

 

 

 

         Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

 

Wien, 2002 03 12

 

 

 

 

           Georg KEUSCHNIGG                                                         Leopold STEINBICHLER

                Berichterstatter                                                                        Vorsitzender

 


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Dem Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002) erlassen und das Kraftfahrgesetz 1967 und das Immissions­schutzgesetz - Luft geändert werden, im Sinne des Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2002 03 14

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                               PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES