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Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B
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des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Beschluss des Nationalrates vom
27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über
eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002)
erlassen und das Kraftfahrgesetz 1967 und das Immissionsschutzgesetz - Luft
geändert werden
Die Rahmenbedingungen der Abfallwirtschaft waren in den letzten Jahren einem raschen Wechsel unterworfen und haben zu komplexen Regelungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene geführt. Divergierende Regelungsinhalte in neun Abfallwirtschaftsgesetzen der Bundesländer erschweren eine bundesweite Tätigkeit. Anpassungen an das EG-Recht sind notwendig. Die Dokumentation, Nachweisführung und Kommunikation mit den Behörden ist nicht mehr dem neuesten Stand der Informationstechnologie entsprechend. In Einzelfallentscheidungen mussten wiederholt Klarstellungen, insbesondere betreffend die Zuständigkeit im Anlagenrecht, herbeigeführt werden.
Der vorliegende Gesetzesbeschluss beinhaltet folgende Schwerpunkte
o Stärkere Verankerung der Ressourcenschonung und Abfallvermeidung
o Mindestanforderungen an die Behandlung
o Behandlungspflichten, einschließlich Verwertungspflichten
o Neuformulierung der Rahmenbedingungen für Systeme
o Vereinheitlichung: Abfallbilanzen, Berufsrecht, Anlagenrecht, Anforderungen an Behandlungsanlagen
o Elektronische Register
o Erweiterung der Verfahrenskonzentration
o Klare Vorgaben im Anlagenrecht (insbesondere Abgrenzung zur Gewerbeordnung, Anzeigepflichten)
Da die in den §§ 38 Abs. 1, 2 und 4, bzw. 90 Abs. 4 und 91 Abs. 2 enthaltenen Verfassungsbestimmungen die Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung und Vollziehung einschränken, bedürfen diese der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG.
Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2002 03 12
Georg KEUSCHNIGG Leopold STEINBICHLER
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Dem Beschluss
des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein
Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz
2002 - AWG 2002) erlassen und das Kraftfahrgesetz 1967 und das Immissionsschutzgesetz
- Luft geändert werden, im Sinne des Artikel 44 Abs. 2 B-VG die
verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2002 03 14
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES