6587 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Entwicklungszusammenarbeit (Entwicklungszusammenarbeitsgesetz, EZA-G) erlassen und das Urlaubsgesetz geändert werden
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die bisherigen Erfahrungen Österreichs und der Staatengemeinschaft auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit und Entwicklungspolitik eine Anpassung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Österreich an die neuen internationalen Gegebenheiten erfordern.
Die Globalisierung macht eine Auseinandersetzung mit der Dritten Welt nicht nur zu einem sozialen Gebot, sondern zu einer politischen Notwendigkeit. Einzelne Länder alleine können nicht weltweite Umweltfragen lösen. Frieden verlangt internationale Zusammenarbeit. Massenmigration kann nur dann langfristig in den Griff bekommen werden, wenn auch an der Beseitigung ihrer Ursachen gearbeitet wird. Entwicklungszusammenarbeit kann einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der globalen Probleme leisten.
Gefordert ist also weltweite Partnerschaft und geteilte Verantwortung. So gesehen, hat Entwicklungszusammenarbeit in den kommenden Jahren ein erweitertes Mandat zu erfüllen.
Entwicklungszusammenarbeit wird heute als ein Teil der Entwicklungspolitik angesehen, die wiederum die Gesamtheit aller jener Maßnahmen bedeutet, die Entwicklungsländer positiv oder negativ berühren können.
Entwicklungspolitische Maßnahmen können von einer Vielzahl von staatlichen Akteuren gesetzt werden und finden in einem komplexen internationalen Umfeld statt, sodass Kohärenz und Koordination unabdingbar geworden sind.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 03 12
Margarete ABURUMIEH Mag. Gerhard Tusek
Berichterstatterin Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Entwicklungszusammenarbeit (Entwicklungszusammenarbeitsgesetz, EZA-G) erlassen und das Urlaubsgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 03 14
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES