6588 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

 

B e r i c h t

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) über die Beendigung der Tätigkeit des Internationalen Registeramts in Klosterneuburg

 

 

Der vorliegende Beschluss trägt dem Umstand Rechnung, dass Österreich in den Jahren 1991 und 1992 Vorschüsse in Höhe von 13 Millionen Schilling an die WIPO zur Unterstützung der Errichtung des „Internationalen Registeramts“ für audiovisuelle Werke (Filmtitelregister) mit Sitz in Klosterneuburg geleistet hat.

 

           Der gegenständliche Staatsvertrag in Form eines Notenwechsels hat gesetzesergänzenden Inhalt. Er enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter. Es ist der unmittelbaren Anwendung im österreichischen Rechtsbereich zugänglich.

           Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art.  50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

           Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

 

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2002 03 12

 

 

 

 

        Johann LEDOLTER                                                                Mag. Gerhard Tusek

           Berichterstatter                                                                           Vorsitzender

 


 

 

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) über die Beendigung der Tätigkeit des Internationalen Registeramts in Klosterneuburg, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2002 03 14

 

 

 

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG                                                        PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES