6590 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend einen Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 15. Oktober 2001 betreffend die Vorrechte und Immunitäten des Instituts für Sicherheitsstudien und des Satellitenzentrums sowie ihrer Organe und ihres Personals

 

Mit dem vorliegenden Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union betreffend die Vorrechte und Immunitäten des Instituts für Sicherheitsstudien und des Satellitenzentrums sowie ihrer Organe und ihres Personals werden den beiden Agenturen die im EU Rahmen üblichen Vorrechte und Befreiungen eingeräumt, die für die Funktionsfähigkeit der beiden Einrichtungen erforderlich sind.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B‑VG erforderlich.

 

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

 

Überdies hat der Nationalrat gemäß Art. 49. Abs. 2 B-VG beschlossen, dass dieser Staatsvertrag dadurch kund zu machen ist, dass er in dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache zur  öffentlichen Einsichtnahme im Bundes­ministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.

 

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2002 03 12

 

 

 

        Johann LEDOLTER                                                                Mag. Gerhard Tusek

           Berichterstatter                                                                           Vorsitzender

 


 

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Dem Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend einen Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 15. Oktober 2001 betreffend die Vorrechte und Immunitäten des Instituts für Sicher­heitsstudien und des Satellitenzentrums sowie ihrer Organe und ihres Personals gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

 

Wien, 2002 03 14

 

 

 

 

 

 

.............................................................                            .............................................................

SCHRIFTFÜHRUNG                                                        PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES