6591 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebspensionsgesetz (BPG) geändert wird

 

 

Arbeitnehmer mit niedrigen Arbeitgeber-Pensionskassenbeiträgen können auf Grund der gesetzlichen Beschränkung der Höhe der Arbeitnehmerbeiträge mit der Höhe der Arbeitgeberbeiträge unter anderem die steuerliche Begünstigung nach § 108a Einkommensteuergesetz nicht zur Gänze im Rahmen einer Pensionskassenzusage ausschöpfen. Durch den gegenständlichen Beschluss soll Arbeitnehmern nunmehr die volle Ausschöpfung der steuerlichen Begünstigung nach § 108a EStG ermöglicht werden.

 

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in den Erläuterungen der Regierungsvorlage nur darauf hingewiesen, dass eine größere Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung nach § 108a EStG erwartet wird.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 03 12

 

 

 

Thomas Ram

Ulrike Haunschmid

Berichterstatter

Vorsitzende

 


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebspensionsgesetz (BPG) geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 03 14

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                         PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES