6591 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebspensionsgesetz (BPG) geändert
wird
Arbeitnehmer mit niedrigen
Arbeitgeber-Pensionskassenbeiträgen können auf Grund der gesetzlichen
Beschränkung der Höhe der Arbeitnehmerbeiträge mit der Höhe der
Arbeitgeberbeiträge unter anderem die steuerliche Begünstigung nach § 108a
Einkommensteuergesetz nicht zur Gänze im Rahmen einer Pensionskassenzusage
ausschöpfen. Durch den gegenständlichen Beschluss soll Arbeitnehmern nunmehr
die volle Ausschöpfung der steuerlichen Begünstigung nach § 108a EStG
ermöglicht werden.
Hinsichtlich der finanziellen
Auswirkungen wird in den Erläuterungen der Regierungsvorlage nur darauf
hingewiesen, dass eine größere Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung nach §
108a EStG erwartet wird.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt
nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 03 12
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Thomas
Ram |
Ulrike
Haunschmid |
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Berichterstatter |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar
2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebspensionsgesetz (BPG)
geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 03 14
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES